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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 bei Pirmasens (km 20,3)

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Geblitzt auf der A 8 bei Pirmasens (km 20,3)

Sie sind auf der A 8 bei Pirmasens geblitzt worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist jetzt zunächst, welches Schreiben vorliegt: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Erst mit dem Bußgeldbescheid beginnt die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch ab Zustellung zu laufen.

Die A 8 zählt im Bußgeldkatalog zu den Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Das wirkt sich auf die Höhe der Regelsanktion aus, denn innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus. Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert der Messung, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Pirmasens
Bundesland Rheinland-Pfalz

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Auf Bundesautobahnen gelten die Regelsätze für Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften, unabhängig davon, wie nah eine Messstelle an einer Stadt liegt. Für die Strecke bei Pirmasens bedeutet das: Die Einordnung als außerorts steht fest, weil es sich um eine Autobahn handelt – nicht, weil dort Ortstafeln fehlen.

Welche Höchstgeschwindigkeit an einer Autobahnstelle gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann aber auch nur zeitweise oder abschnittsweise gelten, etwa durch Wechselverkehrszeichen oder vorübergehend aufgestellte Zeichen. Genau deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die im Bußgeldverfahren überprüft werden können: Ob das Verkehrszeichen, auf das sich der Vorwurf stützt, ordnungsgemäß angeordnet und für Fahrende erkennbar war, ist eine Frage des Einzelfalls und lässt sich anhand der Akte klären. Gleiches gilt für die Messung selbst, die Eichung der verwendeten Technik und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Person am Steuer. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kann auch dieses ausgewertet werden.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihre Rechte

Kommt das Schreiben an den Halter, ist häufig zunächst nur das Fahrzeug bekannt. Im Anhörungsbogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen – Name, Adresse, Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Vorschnelle Erklärungen sind der häufigste vermeidbare Fehler. Wer ohne Kenntnis der Akte einräumt, gefahren zu sein, nimmt sich unter Umständen Verteidigungsmöglichkeiten, die sich später aus den Messunterlagen ergeben hätten. Sinnvoll ist der umgekehrte Weg: erst Fristen sichern, dann über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen, anschließend inhaltlich entscheiden. Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden, eine Begründung kann später folgen.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen. Falls Sie weiter entfernt von Pirmasens wohnen, müssen Sie für die Prüfung Ihres Falls also nicht anreisen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen lässt sich ein Fahrverbot abwenden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und muss belegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 8 bei Pirmasens als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, wo sich die Einordnung nach der Ortstafel richtet.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Was kann bei einer Messung auf der Autobahn überprüft werden?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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