Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 61 in Fahrtrichtung Koblenz im Bereich Wehr erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beides ist noch keine endgültige Entscheidung, und beides lässt sich überprüfen.
Wichtig ist zunächst, um welches Schreiben es sich handelt. Beim Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch, der zunächst nicht begründet werden muss. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid – hier sind nur die Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, bereits vor einem Bescheid, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 61 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Wehr |
| Fahrtrichtung | Koblenz |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus
Die A 61 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das hat für Sie zwei praktische Auswirkungen: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h greift.
Maßgeblich ist dabei nie der unmittelbar angezeigte Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Gerade an den Grenzen zwischen den Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Punkte im Fahreignungsregister sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Blick in die Akte lohnt sich deshalb besonders, wenn Ihr Wert nur knapp über einer solchen Schwelle liegt.
Welche Geschwindigkeit galt in Richtung Koblenz?
Auf Autobahnen ergibt sich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit ausschließlich aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann sich richtungsbezogen unterscheiden und sie kann auch nur vorübergehend gelten. Für den Vorwurf gegen Sie ist entscheidend, welche Anordnung für Ihre Fahrtrichtung Koblenz zum betroffenen Zeitpunkt tatsächlich wirksam und ordnungsgemäß erkennbar war.
Genau das lässt sich mit der Akteneinsicht nachvollziehen. Geprüft werden kann unter anderem, ob die Beschilderung zur angenommenen Höchstgeschwindigkeit passt, ob das eingesetzte Messgerät gültig geeicht war und ob die Messung nachvollziehbar dokumentiert ist. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann zusätzlich geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine Zuordnung zu Ihnen als Fahrer ergibt. Halten Sie Ihr Schreiben mit Datum des Poststempels oder der Zustellung bereit – daran hängt die Fristberechnung.
Einspruch, Fristen und der weitere Ablauf
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb sollte die Zwei-Wochen-Frist auch dann gewahrt werden, wenn noch unklar ist, ob und wie Sie sich zur Sache äußern möchten – wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt gelten, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt auch, wenn Sie als Halter angeschrieben werden.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwangsläufig erforderlich – das kann besonders wichtig sein, falls Sie weiter entfernt wohnen.
Droht ein Fahrverbot, sind zwei Punkte praktisch bedeutsam: Beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten der Verteidigung.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 61 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.</p>
Gilt für die A 61 bei Wehr außerorts oder innerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind daher niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot für Pkw ist erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Muss ich zum Gerichtstermin anreisen, wenn ich weit entfernt wohne?
Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, eine Anreise ist aber nicht in jedem Fall entbehrlich.
Weitere Messstellen auf der A 61 in Rheinland-Pfalz
- Geblitzt auf der A 61 bei Mendig, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf der A 61 bei Waldlaubersheim, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf der A 61 bei der Abfahrt Sinzig, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf der A 61 bei Rümmelsheim in Fahrtrichtung Süden
- Geblitzt auf der A 61 bei Wehr in Fahrtrichtung Koblenz
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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