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Geblitzt auf der A 7 bei Walsrode, km 175,6, Richtung Hannover

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Geblitzt auf der A 7 bei Walsrode, km 175,6, Richtung Hannover

Sie wurden auf der A 7 bei Walsrode in Richtung Hannover bei Kilometer 175,6 geblitzt. An dieser Stelle steht eine stationäre Messanlage, zulässig sind dort 120 km/h. Post von der Behörde folgt in der Regel als Anhörungsbogen oder direkt als Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zunächst der zeitliche Rahmen: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung ist dafür noch nicht erforderlich. Erhalten Sie nur einen Anhörungsbogen, liegt noch keine Entscheidung vor. Danach lässt sich über Akteneinsicht klären, wie die Messung zustande gekommen ist und welcher Vorwurf nach Abzug der Toleranz tatsächlich übrig bleibt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Walsrode
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Niedersachsen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der Autobahn: Wie der Vorwurf berechnet wird

Autobahnen behandelt der Bußgeldkatalog als Außerortsstrecke. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts – eine Entwarnung ist das aber nicht, denn die Sanktionen steigen in Stufen an, und schon eine Einordnung an der Grenze zur nächsten Stufe kann über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Maßgeblich ist nie der roh gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach wird dem Vorwurf zugrunde gelegt. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Prüfen Sie deshalb genau, welcher Wert im Bescheid steht und welche Toleranz abgezogen wurde.

Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt werden, auch nur vorübergehend. Für die Bewertung eines Vorwurfs ist daher relevant, welche Beschilderung im Zeitpunkt der Messung galt und ob sie für Sie erkennbar war – das gehört zu den Punkten, die sich über die Akte nachvollziehen lassen.

Stationäre Anlage: Was sich im Verfahren prüfen lässt

Dass eine Messung von einer festen Anlage stammt, macht sie nicht unangreifbar. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Geprüft werden können dabei unter anderem der Ablauf und die Auswertung der Messung, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung an der Messstelle und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person am Steuer.

Gerade der letzte Punkt spielt eine Rolle, wenn der Wagen von mehreren Personen genutzt wird oder auf eine Firma zugelassen ist: Der erste Brief geht an den Halter, der nicht zwingend gefahren sein muss. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich anhand der Akte beurteilen, ob es eine Identifizierung überhaupt trägt.

Beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Feld „Angaben zur Sache“ engen den Spielraum dagegen unnötig ein.

Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Lage oft wichtiger als der Betrag. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei einem konkret drohenden Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Walsrode wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Fristwahrung, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch, eine Anreise ist dafür nicht nötig. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich, bevor die Einspruchsfrist abläuft.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 7 bei Walsrode mit mehr als 120 km/h unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, wo eine Ortstafel den Bereich festlegt.

Muss ich den Anhörungsbogen zurücksenden?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht gegen Sie verwertet werden; sinnvoll ist es, vorher die Akte einsehen zu lassen.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch einzulegen. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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