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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Bispingen, Fahrtrichtung Hamburg

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Geblitzt auf der A 7 bei Bispingen, Fahrtrichtung Hamburg

Sie sind auf der A 7 bei Bispingen in Fahrtrichtung Hamburg gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stadien desselben Verfahrens, und in jedem Stadium gibt es unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten.

Wichtig ist zuerst die Einordnung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Ein Bußgeldbescheid dagegen ist fristgebunden – gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, ohne dass eine Begründung schon beiliegen muss. Ob sich eine Prüfung lohnt, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bispingen
Fahrtrichtung Hamburg
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 7 bei Bispingen: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob die Messung innerorts oder außerorts erfolgt ist. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, die A 7 also auch im Bereich bei Bispingen. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des Regelsatzes aus, denn bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Sätze höher. Bei anderen Straßen richtet sich diese Einordnung nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt – dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Für Betroffene ist deshalb eine zentrale Frage, welcher Wert im Zeitpunkt der Messung für die befahrene Fahrtrichtung überhaupt angeordnet war und ob die Anordnung ordnungsgemäß erkennbar war. Diese Angaben ergeben sich nicht aus dem Bescheid selbst, sondern aus der Verfahrensakte.

Ein zweiter Punkt betrifft den zugrunde gelegten Wert: Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen, maßgeblich ist erst das Ergebnis danach. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das erhebliche Folgen haben, etwa wenn ein Fahrverbot oder ein zusätzlicher Punkt nur knapp erreicht wird.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – auch deshalb ist die Einspruchsfrist so wichtig.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Voreilige Erklärungen zum Fahrzeugführer oder zur Fahrsituation können dagegen Feststellungen ersetzen, die die Behörde sonst erst treffen müsste.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertung zu dieser Prüfung. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Einspruch inhaltlich Aussicht hat oder ob eher über die Folgen, etwa ein Fahrverbot, zu verhandeln ist.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter entfernt von Bispingen wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Bearbeitung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 7 Richtung Hamburg unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts eingeordnet, die A 7 bei Bispingen also ebenfalls. Bei gleicher Überschreitung liegen die außerörtlichen Regelsätze niedriger als die innerörtlichen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und Sie gelten deshalb nicht als überführt.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids möglich. Eine Begründung muss noch nicht enthalten sein – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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