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Geblitzt auf der A45 bei Siegen-Nord, km 86,3, Richtung Frankfurt

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Geblitzt auf der A45 bei Siegen-Nord, km 86,3, Richtung Frankfurt

Sie wurden auf der A 45 bei km 86,3 in Höhe Siegen-Nord in Fahrtrichtung Frankfurt gemessen. Erlaubt waren an dieser Stelle 80 km/h, die Messung erfolgte mobil mit einem Gerät der Bauart PoliScan Speed. Wie hoch die Sanktion ausfällt, richtet sich nach der Überschreitung, die nach Abzug der Messtoleranz verbleibt – dieser Wert ist maßgeblich, nicht der zunächst angezeigte.

Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, ist damit noch keine Entscheidung getroffen. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch; begründen müssen Sie ihn nicht sofort. Sinnvoll ist meist, zuerst die Frist zu sichern und anschließend über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 45 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Siegen-Nord
Fahrtrichtung Frankfurt
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der Autobahn: Beschilderung und Einordnung

Die A 45 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung, denn bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger. Wo auf einer Autobahn nicht die allgemeine Regelung gilt, ergibt sich das zulässige Tempo aus der Beschilderung – solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet oder nur zeitweise aufgestellt sein.

Für Ihr Verfahren heißt das: Die Vorgabe von 80 km/h muss für die Fahrtrichtung Frankfurt an der Messstelle bei km 86,3 wirksam und ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sein. Zur Beschilderung, ihrer Abfolge und ihrer Erkennbarkeit finden sich Angaben in der Bußgeldakte, ebenso zur Messung selbst und zur Eichung des eingesetzten Geräts. Auch die Frage, ob die Aufnahme tatsächlich Ihnen als Fahrer zugeordnet werden kann, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört es zu den Unterlagen, die dabei geprüft werden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer verbleibenden Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sind zwei Punkte vorgesehen, liegt der Grund darin, dass für den betreffenden Bereich ein Regelfahrverbot gilt. Bei Tempo 80 und einer deutlicheren Überschreitung kann daher zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot in Betracht kommen.

Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt wurde, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, entscheidet sich am Einzelfall und muss mit Unterlagen belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Eintritt der Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Beim Anhörungsbogen gilt die Unterscheidung zwischen Person und Sache: Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen Sie angeben, Angaben zum Vorwurf selbst nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle schriftliche Erklärungen engen dagegen den Spielraum ein, bevor der Inhalt der Akte überhaupt bekannt ist.

Geht die Post an den Fahrzeughalter, ist damit noch nicht geklärt, wer gefahren ist. Auch diese Zuordnung ist ein Punkt, der sich erst nach Akteneinsicht sachlich beurteilen lässt.

Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, lässt sich das Verfahren in der Regel vollständig schriftlich und aus der Ferne führen: Vollmacht, Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen über die Kanzlei. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage lässt sich vorab stellen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Wie wirkt sich die Messtoleranz bei Tempo 80 auf der A45 aus?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Toleranzwert abgezogen; erst der danach verbleibende Wert ist für die Einordnung maßgeblich. Das kann darüber entscheiden, ob eine Stufe mit Punkt oder Fahrverbot erreicht wird oder nicht.

Gilt die Stelle bei Siegen-Nord als innerorts oder außerorts?

Die A 45 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich reagieren?

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht; Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht nachteilig angerechnet werden.

Weitere Messstellen auf der A 45 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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