Sie wurden auf der A 45 bei Lüdenscheid-Nord in Fahrtrichtung Frankfurt bei Kilometer 26,7 gemessen. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 80 km/h, die Messung erfolgte mobil. Post von der Bußgeldstelle folgt in der Regel als Anhörungsbogen oder direkt als Bußgeldbescheid.
Wichtig ist zunächst, welches Schreiben Sie in der Hand halten: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 45 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Lüdenscheid-Nord |
| Fahrtrichtung | Frankfurt |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf der Autobahn – wie sich die Überschreitung auswirkt
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Das ist für Sie eher günstig: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der angezeigte Messwert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe kann dieser Abzug den Unterschied ausmachen.
Ein Tempolimit von 80 km/h auf einer Autobahn wird durch Beschilderung angeordnet; solche Beschränkungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise gelten. Für das Verfahren bedeutet das: Es lässt sich prüfen, ob die Beschilderung an der Messstelle den Anforderungen entsprach und für Fahrzeugführer klar erkennbar war. Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte.
Mobile Messung: Was sich im Einzelfall überprüfen lässt
Bei einer mobilen Messung wird die Anlage vorübergehend eingesetzt. Damit ein Messergebnis verwertbar ist, müssen die Vorgaben für das verwendete Gerät eingehalten und die Eichung gültig sein. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung an der betreffenden Stelle und die Frage, ob die Fahrereigenschaft überhaupt tragfähig zugeordnet ist.
Als Fahrzeughalter erhalten Sie die Post, auch wenn Sie nicht selbst gefahren sind. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich beurteilen, ob es eine Identifizierung tatsächlich erlaubt. Voreilige eigene Erklärungen zur Fahrereigenschaft sind selten hilfreich – die Sachlage lässt sich seriös erst nach Einsicht in die Akte bewerten.
Falls Sie weiter entfernt von Lüdenscheid wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Kommunikation, Akteneinsicht und Schriftsätze laufen ohne Ihre Anwesenheit; nur zu einem etwaigen Gerichtstermin kann eine persönliche Teilnahme relevant werden. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein Blick in die Police lohnt sich vor der Entscheidung.
Fahrverbot, Punkte und Probezeit
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Reihenfolge wichtig: Zunächst zählt die Frist, dann die Akteneinsicht, dann die inhaltliche Prüfung. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt allein von Ihrem Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darstellung ab. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich wurde auf der A 45 Richtung Frankfurt bei Tempo 80 gemessen – zählt das als innerorts?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, unabhängig von der Höhe des angeordneten Tempolimits. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.
Muss ich den Anhörungsbogen zur A-45-Messung ausfüllen?
Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zum Vorwurf selbst nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden und nicht zu Ihrem Nachteil verwendet werden.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn mobil gemessen wurde?
Das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen; überprüfbar sind unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids möglich und muss nicht sofort begründet werden.
Weitere Messstellen auf der A 45 in Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A 45 bei Meinerzhagen, Fahrtrichtung Dortmund
- Geblitzt auf der A45 bei Hagen, km 39,000, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A45 bei Siegen-Nord, km 86,3, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 45 bei Dortmund-Süd, km 4,8, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 45 bei Siegen, Fahrtrichtung Dortmund
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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