Sie sind auf der A 45 bei Siegen in Fahrtrichtung Dortmund geblitzt worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Aufforderung, sich zum Vorwurf zu äußern. Der Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang.
Wichtig ist deshalb zunächst das Datum der Zustellung. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und erst dann beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 45 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Siegen |
| Fahrtrichtung | Dortmund |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus
Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob die Messung innerorts oder außerorts erfolgt ist. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts behandelt. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – auf der A 45 stellt sich diese Frage nicht.
Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, den das Messgerät angezeigt hat, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Abzug entscheidet in Grenzfällen darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Das ist besonders relevant, wenn der vorgeworfene Wert nur knapp über einer Schwelle liegt: Punkte im Fahreignungsregister gibt es ab 21 km/h Überschreitung – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, teils dauerhaft, teils nur vorübergehend. Welches Limit im konkreten Fall gegolten hat und ob es ordnungsgemäß ausgewiesen war, ergibt sich nicht aus dem Bescheid, sondern aus der Akte. Deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die im Rahmen der Akteneinsicht überprüft werden können – neben der Messung selbst, der Eichung des eingesetzten Geräts und der Frage, ob Ihnen die Fahrt überhaupt zuzuordnen ist.
Anhörungsbogen: Was Sie ausfüllen müssen und was nicht
Liegt Ihnen ein Anhörungsbogen vor, gilt eine klare Trennung: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind verpflichtend. Angaben zur Sache sind es nicht. Sie dürfen zum Vorwurf schweigen, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht. Wer sich nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.
Das ist kein juristischer Kunstgriff, sondern praktisch bedeutsam: Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen und können die Zuordnung zum Fahrer erst herstellen. Sinnvoller ist es, zunächst den Inhalt der Akte zu kennen. Als Halter erhalten Sie die Post auch dann, wenn Sie selbst nicht gefahren sind – auch das lässt sich sachlich klären, ohne dass Sie sich zum Tatvorwurf einlassen.
Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kann geprüft werden, ob die abgebildete Person und das Fahrzeug den Vorwurf tragen. Verbindliche Aussagen dazu sind erst nach Einsicht in die vollständigen Unterlagen möglich.
Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Ausgestaltung wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Ihrem Fall überhaupt in Betracht kommt, hängt von den Umständen ab und muss belegt werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.
Falls Sie nicht in der Nähe von Siegen wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Einspruch und Akteneinsicht laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Und wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten häufig; ein kurzer Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie entscheiden.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der A 45 Richtung Dortmund geblitzt worden – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts eingeordnet. Die Regelsätze sind dadurch bei gleicher Überschreitung niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Vorfall bei Siegen ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.
Weitere Messstellen auf der A 45 in Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A45 bei Siegen-Nord, km 86,3, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A45 bei Hagen, km 39,000, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 45 bei Meinerzhagen, Fahrtrichtung Dortmund
- Geblitzt auf der A 45 bei Lüdenscheid-Nord, km 26,7, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 45 bei Dortmund-Süd, km 4,8, Richtung Frankfurt
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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