Geblitzt auf der A45 km 157,016 Aßlar – Bußgeld nicht hinnehmen: Wehren Sie sich jetzt!

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Die Messstelle A45 km 157,016 Aßlar liegt – wie die Bezeichnung bereits erkennen lässt – an der Bundesautobahn A45 im Bereich des Kilometerpunkts 157,016 und ist dem Ort Aßlar zugeordnet. Mehr gibt der Name nicht preis: Weder das konkrete Tempolimit noch der eingesetzte Gerätetyp oder besondere örtliche Umstände lassen sich daraus seriös ableiten. Gerade an Autobahnabschnitten wie der A45 werden Geschwindigkeitsverstöße jedoch häufig mit standardisierten Messverfahren verfolgt – und genau hier lohnt der nüchterne Blick auf die Fehleranfälligkeit technischer Messungen.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist entscheidend: Auch wenn Messungen als „standardisiert“ gelten, sind sie nicht automatisch unangreifbar. In Bußgeldverfahren zeigt sich immer wieder, dass das Ergebnis einer Messung nicht nur vom Gerät selbst, sondern auch von Rahmenbedingungen abhängt, die im Verfahren nachvollziehbar dokumentiert sein müssen. Typische Angriffspunkte sind dabei weniger spektakulär, als viele Betroffene vermuten: unvollständige oder widersprüchliche Messunterlagen, Lücken in der Dokumentation, formale Probleme bei der Zuordnung von Messwert und Fahrzeug oder Fragen der Gerätekonformität im konkreten Einsatz. Solche Punkte sind keine „Tricks“, sondern betreffen die zentrale Voraussetzung jeder Sanktion: die zuverlässige Feststellung eines Verstoßes.

Wer an der Messstelle A45 km 157,016 Aßlar geblitzt wurde, sollte deshalb nicht vorschnell davon ausgehen, dass ein Einspruch zwecklos wäre. In der Praxis hängt die Erfolgsaussicht maßgeblich davon ab, ob sich konkrete Anhaltspunkte für Mess- oder Verfahrensfehler finden lassen. Das ist ohne technische und rechtliche Prüfung kaum zu beurteilen. Gerade weil Betroffene die Messdateien, Auswerteunterlagen und sonstigen Dokumente regelmäßig nicht selbst bewerten können, kommt der unabhängigen Überprüfung eine Schlüsselrolle zu.

An dieser Stelle setzt die Arbeit von Dr. Maik Bunzel an, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht. Er verfügt über Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In der Mandatsbearbeitung wird dabei nicht nur formal geprüft, ob der Bußgeldbescheid „stimmt“, sondern ob die Messung als Grundlage der Ahndung einer kritischen Kontrolle standhält. Das ist besonders relevant, weil sich Fehler häufig erst im Detail zeigen – etwa bei der Frage, ob die Messung im konkreten Ablauf den Anforderungen entsprach und ob die Unterlagen die Nachprüfung überhaupt ermöglichen.

Zentral ist: Messfehler können durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik nachgewiesen werden. Diese Sachverständigen prüfen – je nach Aktenlage – die Messdateien, die Geräteeichung und -konfiguration, die Auswertung, die Plausibilität der Zuordnung sowie die Vollständigkeit der Dokumentation. Das Ziel ist keine „Vermutung“, sondern eine fachlich belastbare Bewertung, ob das Messergebnis verwertbar ist oder ob Zweifel verbleiben, die im Bußgeldverfahren rechtlich erheblich sein können. Dr. Bunzel lässt jeden Fall durch einen solchen Sachverständigen prüfen, weil erst die Kombination aus technischer Analyse und juristischer Einordnung eine verlässliche Strategie ermöglicht.

Für viele Betroffene ist zudem die Kostenseite entscheidend. Die gute Nachricht: Die Kosten für die sachverständige Überprüfung werden regelmäßig von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen, sofern entsprechender Versicherungsschutz besteht. Damit wird die technische Prüfung nicht zur finanziellen Hürde, sondern zu einem sachgerechten Schritt, um die tatsächlichen Erfolgsaussichten realistisch einschätzen zu können. Gerade bei drohendem Fahrverbot oder spürbaren Punkten ist diese Absicherung oft der Unterschied zwischen bloßem Ärger und einer strukturierten Verteidigung.

Wichtig bleibt, sauber zu trennen: Die Messstelle A45 km 157,016 Aßlar ist als Ortsangabe und Kilometerpunkt eindeutig benannt, sagt aber nichts darüber aus, ob im Einzelfall korrekt gemessen wurde. Genau deshalb ist die Einzelfallprüfung so bedeutsam. Denn selbst ein grundsätzlich anerkanntes Verfahren kann im konkreten Einsatz fehlerhaft angewandt worden sein – oder die Aktenlage lässt eine hinreichende Überprüfung nicht zu. Beides kann rechtlich relevant sein und sollte nicht ohne fachkundige Bewertung hingenommen werden.

Wenn Sie an der Messstelle A45 km 157,016 Aßlar geblitzt wurden, ist es sinnvoll, zeitnah Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufzunehmen und den Vorgang prüfen zu lassen. Am einfachsten nutzen Sie dafür die Online-Anfrage hier auf blitzer-soforthilfe.com, damit die Unterlagen schnell gesichtet und – falls sinnvoll – unmittelbar einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zur Prüfung vorgelegt werden können.

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