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Geblitzt in der Schützenstraße in Wetzlar

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Geblitzt in der Schützenstraße in Wetzlar

Sie wurden in der Schützenstraße in Wetzlar geblitzt und haben Post in der Sache erhalten? Dann geht es jetzt um zwei Dinge: um die Frage, ob der Vorwurf in dieser Höhe überhaupt Bestand hat, und um die Frist, die an der Zustellung hängt.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht zeigt sich, worauf der Vorwurf tatsächlich gestützt wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße Schützenstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Wetzlar
Bundesland Hessen

Innerorts oder außerorts – warum das für die Höhe entscheidend ist

Ob für eine Stelle die Regelsätze für innerörtliche oder für außerörtliche Verstöße gelten, richtet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Nebensache: Bei gleicher Überschreitung liegen die innerörtlichen Regelsätze höher als die außerörtlichen. Für einen Vorwurf in der Schützenstraße in Wetzlar gehört deshalb zur Prüfung, welche Einordnung und welche Geschwindigkeitsbegrenzung die Behörde zugrunde gelegt hat und ob die Beschilderung an der betroffenen Stelle dazu passt.

Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen dem gemessenen und dem vorwerfbaren Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist maßgeblich. Liegt Ihr Vorwurf knapp über einer der Stufen, kann schon dieser Abzug oder eine fehlerhafte Zuordnung der Begrenzung über Punkte oder ein Fahrverbot mitentscheiden.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Häufig kommt die erste Post an den Fahrzeughalter, nicht an die Person, die gefahren ist. Im Anhörungsbogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Vorschnelle Erklärungen im Feld „Bemerkungen“ schaffen dagegen oft erst die Grundlage, die der Behörde noch fehlte. Sinnvoller ist es, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Fahrereigenschaft überhaupt tragfähig zugeordnet ist. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist auch dessen Verwertbarkeit für die Fahreridentifizierung ein Punkt, der sich angreifen lässt. Der Ablauf bleibt dabei überschaubar: Frist sichern, Akte anfordern, danach inhaltlich entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst legen – das lässt sich mit Urlaub oder betrieblichen Abläufen abstimmen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, entscheidet sich am Einzelfall und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie nicht in der Nähe von Wetzlar wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Abstimmung laufen digital. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Schützenstraße erhalten – muss ich antworten?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache dürfen Sie schweigen. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und aus dem Schweigen darf kein Nachteil abgeleitet werden.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht folgen.

Gilt die Schützenstraße als innerorts?

Maßgeblich ist allein die Beschilderung, also die Ortstafel. Da innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten, lohnt der Blick in die Akte, welche Einordnung und welches Limit dem Vorwurf zugrunde liegen.

Weitere Messstellen: Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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