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Geblitzt auf der A45 bei Haiger, Richtung Hanau (km 134,680)

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Geblitzt auf der A45 bei Haiger, Richtung Hanau (km 134,680)

Sie wurden auf der A45 bei Haiger in Richtung Hanau bei Kilometer 134,680 gemessen – an dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. Die Messung erfolgte mobil mit einem Gerät der Baureihe PoliScan Speed. Ob anschließend ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid kommt, hängt davon ab, wie weit das Verfahren gediehen ist.

Wichtig ist zunächst nur eines: Halten Sie die Frist im Blick. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht begründet sein. Das schafft Raum, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, wie Sie weiter vorgehen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 45 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Haiger
Fahrtrichtung Hanau
Bundesland Hessen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Tempo 60 auf einer Autobahn – warum die Einordnung zählt

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts behandelt. Das gilt auch dann, wenn die zulässige Geschwindigkeit – wie hier mit 60 km/h – deutlich unter dem liegt, was man auf einer Autobahn erwartet. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß. Die Staffelung richtet sich allein nach dem Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt, nicht nach der abgelesenen Rohgeschwindigkeit.

Gleichzeitig ist ein niedriges Limit rechnerisch schneller überschritten als ein hohes. Bei 60 km/h liegt die Schwelle von 21 km/h Überschreitung, ab der es einen Punkt im Fahreignungsregister gibt, vergleichsweise nah. Ist für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, werden zwei Punkte eingetragen. Deshalb lohnt es sich, den Vorwurf nicht nur überflogen, sondern genau nachgerechnet zu prüfen.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung und können auch zeitlich begrenzt angeordnet sein. Welches Zeichen wo stand, ob es ordnungsgemäß aufgestellt und für Sie erkennbar war und ob die Beschilderung zur Messstelle passt, ist deshalb ein regelmäßiger Prüfpunkt – klären lässt sich das nur anhand der Akte.

Mobile Messung: Was sich nach Akteneinsicht prüfen lässt

Bei einer mobilen Messung wird das Gerät für den Einsatz aufgebaut und ausgerichtet. Damit hängt die Verwertbarkeit an mehreren Voraussetzungen, die sich erst aus den Unterlagen ergeben: eine gültige Eichung des Messgeräts, die Einhaltung der Vorgaben der Gebrauchsanweisung, ein nachvollziehbares Messprotokoll sowie eine schlüssige Dokumentation der Beschilderung. Ebenso gehört dazu die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer tragfähig ist. Liegt ein Messfoto vor, lässt sich prüfen, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst dann steht fest, was die Behörde tatsächlich in der Hand hält, und erst dann ist eine belastbare Einschätzung möglich. Ein fristgerecht eingelegter Einspruch hält das Verfahren dafür offen; die Begründung kann nachfolgen.

Falls Ihnen bislang nur ein Anhörungsbogen zugegangen ist: Das ist noch keine Entscheidung. Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt und nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Fahrverbot, Probezeit und Kosten

Droht ein Fahrverbot und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist –, beurteilt sich nach dem Einzelfall und muss vorgetragen und belegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Haiger wohnen: Ein solches Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail, Kommunikation telefonisch. Bestehet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten der Verteidigung; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 61–70 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 71–75 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 76–80 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 81–85 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 86–90 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 91–100 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 101–110 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 111–120 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 121–130 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 131 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin bei Tempo 60 auf der A45 geblitzt worden – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, unabhängig von der Höhe des angeordneten Limits. Die Regelsätze sind dadurch bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Zählt der auf dem Bescheid genannte Wert oder der gemessene?

Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Nur dieser Wert entscheidet über die Einordnung in die Staffelung und damit über Punkte oder ein Regelfahrverbot.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern; verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Weitere Messstellen auf der A 45 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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