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Geblitzt auf der A45 bei km 146,203 bei Herborn

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Geblitzt auf der A45 bei km 146,203 bei Herborn

Sie wurden auf der A 45 bei km 146,203 bei Herborn gemessen und haben nun Post in der Sache erhalten? Dann geht es zunächst um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht; wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung ist dafür nicht sofort erforderlich. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 45 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Herborn
Bundesland Hessen

Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf den Vorwurf aus

Die A 45 ist eine Bundesautobahn. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das ist für Sie insofern günstig, als die Regelsätze außerorts bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als innerorts. Die Staffelung nach Überschreitungshöhe bleibt aber auch hier bestehen: Je weiter der vorwerfbare Wert über der zulässigen Geschwindigkeit liegt, desto einschneidender werden die Folgen.

Entscheidend ist dabei nicht der zunächst gemessene Wert. Von der Messung wird eine Toleranz abgezogen, und nur der danach verbleibende Wert ist für die Bewertung maßgeblich. Diese Rechnung lohnt sich immer nachzuvollziehen, denn gerade an den Grenzen der Bußgeldtabelle kann ein geringer Unterschied darüber entscheiden, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder ob Punkte beziehungsweise ein Regelfahrverbot im Raum stehen.

Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt werden, auch nur vorübergehend. Welche Anordnung für Ihren Fall gilt und ob sie ordnungsgemäß ausgeschildert war, ergibt sich nicht aus dem Bescheid, sondern erst aus der Akte.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer vorwerfbaren Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte gibt es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz gefährdet wäre. Solche Umstände muss man vortragen und belegen – von allein werden sie nicht berücksichtigt.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit Rechtskraft ein – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht endgültig.

Was sich prüfen lässt und wie das Verfahren abläuft

Zunächst zählt die Frist: Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids bleiben zwei Wochen für den Einspruch. Ist er eingelegt, kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.

Sind Sie als Halter angeschrieben worden, aber nicht selbst gefahren, sollten Sie nicht ins Blaue hinein Angaben machen. Die Fahrerfrage ist ein eigener Punkt des Verfahrens, und vorschnelle Erklärungen lassen sich später kaum korrigieren. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kann es im Rahmen der Akteneinsicht auf die Erkennbarkeit hin bewertet werden.

Ein Bußgeldverfahren wegen einer Messung auf der A 45 bei Herborn muss nicht vor Ort betreut werden. Falls Sie weiter entfernt wohnen, kann die Sache vollständig schriftlich und aus der Ferne geführt werden – Unterlagen und Kommunikation laufen digital oder per Post. Bevor Kosten entstehen, lohnt ein Blick in Ihre Verträge: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten der Verteidigung im Bußgeldverfahren.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A45 bei Herborn erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden.

Wird die Messung auf der Autobahn milder bewertet als innerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, und die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Die Abstufung nach der Höhe der Überschreitung gilt aber auch hier.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltliche Prüfung erfolgt anschließend nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen auf der A 45 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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