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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 455 in Eppstein, Höhe Bezirksstraße, Richtung Wiesbaden

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Geblitzt auf der B 455 in Eppstein, Höhe Bezirksstraße, Richtung Wiesbaden

An dieser Stelle der B 455 in Eppstein, Höhe Einmündung Bezirksstraße, wird in Richtung Wiesbaden mit einer stationären Anlage die Geschwindigkeit gemessen. Zulässig sind dort 60 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem eines: die Frist im Blick behalten. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht zeigt sich, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 455 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Eppstein, Höhe Einmündung Bezirksstraße
Fahrtrichtung Wiesbaden
Bundesland Hessen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Tempo 60 auf der B 455 – warum der exakte Wert entscheidet

Maßgeblich ist nie der Wert, der auf dem ersten Blick im Schreiben auffällt, sondern die gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert bestimmt, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt – und damit auch, ob es bei einer Geldbuße bleibt.

Bei einer Begrenzung auf 60 km/h liegt die nächste relevante Schwelle näher, als viele annehmen: Punkte im Fahreignungsregister sind ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen, zunächst ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob der Vorwurf nach den innerorts oder den außerorts geltenden Regelsätzen behandelt wird, richtet sich nach der Beschilderung, also danach, ob die Messstelle hinter der Ortstafel liegt. Da innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten, ist das kein Detail am Rand, sondern ein Punkt, der sich im Ergebnis deutlich auswirken kann und anhand der Akte überprüfbar ist.

Stationäre Messung: Was sich überprüfen lässt

Dass eine Anlage fest installiert ist, bedeutet nicht, dass das Messergebnis unangreifbar wäre. Auch stationäre Systeme unterliegen den Vorgaben zur Eichung, zum Aufbau und zur bestimmungsgemäßen Verwendung. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, der Eichnachweis, die Beschilderung, die für die 60 km/h maßgeblich ist, sowie die Frage, ob der Fahrer eindeutig zuzuordnen ist.

Häufig kommt zuerst Post an den Halter. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid. Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Voreilige schriftliche Erklärungen dazu, wer gefahren ist oder warum es schneller wurde, lassen sich später kaum zurücknehmen und nehmen der Verteidigung Spielraum.

Falls Sie nicht in der Nähe von Eppstein wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Entfernung führen. Eine persönliche Anreise ist für Einspruch, Akteneinsicht und Stellungnahme nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.

Fahrverbot, Probezeit und was daran verhandelbar ist

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Zum anderen gilt bei einem ersten Fahrverbot, also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, dass Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen können; Urlaub oder ruhigere Arbeitsphasen lassen sich so einplanen.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt es, den Vorwurf vorher prüfen zu lassen, statt den Bescheid einfach hinzunehmen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 61–70 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 71–75 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 76–80 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 81–85 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 86–90 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 91–100 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 101–110 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 111–120 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 121–130 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 131 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der B 455 in Eppstein Richtung Wiesbaden zu schnell – wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist dafür nicht sofort nötig; sie kann nach der Akteneinsicht nachgereicht werden.</antwort>

Gelten hier die Regelsätze für innerorts oder außerorts?

Das hängt allein von der Beschilderung ab, also davon, ob die Messstelle hinter der Ortstafel liegt – nicht vom Tempolimit von 60 km/h. Der Unterschied ist relevant, weil innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze vorgesehen sind.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden und nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Weitere Messstellen: Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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