Auf der A 31 bei Dorsten/Lembeck wird in beide Richtungen mobil mit dem Messgerät PoliScan Speed gemessen; für die Stelle gilt ein Tempolimit von 120 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um die Frage, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt und ob die Messung einer Prüfung standhält.
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch, der zunächst nicht begründet werden muss. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, und zwar schon vor einem Bescheid.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 31 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Dorsten/Lembeck, Dorsten |
| Fahrtrichtung | beide Richtungen |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
Tempo 120 auf der A 31: Beschilderung und Toleranzabzug
Die A 31 ist eine Autobahn und zählt im Bußgeldkatalog damit zum Bereich außerorts – unabhängig davon, wie die Umgebung aussieht. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Sanktion aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist außerorts erst ab einer Überschreitung von 41 km/h im Regelfall vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.
Maßgeblich ist nie der abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon deshalb lohnt der Blick in die Akte: Manchmal liegt der bereinigte Wert unter der nächsten Stufe der Staffelung, und damit ändert sich die Rechtsfolge spürbar.
Ein Tempolimit gilt auf Autobahnen nur, soweit es durch Verkehrszeichen angeordnet ist. Das kann dauerhaft oder vorübergehend geschehen. Zur Prüfung gehört daher regelmäßig, ob die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, für die Fahrtrichtung, in der Sie unterwegs waren, überhaupt so gegolten hat und ob sie erkennbar war.
Mobile Messung mit PoliScan Speed – was geprüft werden kann
Bei einer mobilen Messung entstehen Messstelle und Aufbau für den jeweiligen Einsatz neu. Genau das macht die Dokumentation wichtig. Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem der Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Messunterlagen, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer nachvollziehen.
Die Fahrerfrage ist ein eigenständiger Punkt. Wird der Halter angeschrieben, gilt auch für ihn, dass sich niemand selbst belasten muss. Ob und wie Sie sich äußern, sollte deshalb erst nach Kenntnis des Akteninhalts entschieden werden – nicht auf Basis des Formulars allein. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kann auch dieses in die Prüfung einbezogen werden.
Wird die Einspruchsfrist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden verstrichen ist. Der Termin der Zustellung ist damit die wichtigste Angabe, die Sie festhalten sollten.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – die Wahl des Beginns innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft möglich. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das trägt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet der Einzelfall.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – entbehrlich ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall, aber auch nicht zwangsläufig. Falls Sie weiter entfernt von Dorsten wohnen, ist das ein Punkt, der früh angesprochen werden sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 31 galten 120 km/h – zählt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung bei Dorsten/Lembeck ausfüllen?
Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; sinnvoll ist, zunächst den Akteninhalt zu kennen.
Kann die Messung überprüft werden, obwohl sie mobil erfolgte?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch schon vor einem Bescheid – und dabei lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.
Weitere Messstellen: Kreis Recklinghausen
- Geblitzt auf dem Bossendorfer Damm Höhe AS Bossendorf in Haltern am See
- Geblitzt auf der A 31 bei Dorsten, Rastplatz Lüningskamp, Richtung Bottrop
- Geblitzt auf der A 2 bei Kreuz Marl-Frentrop, Fahrtrichtung Oberhausen
- Geblitzt auf der A 52 bei Marl Nord in Fahrtrichtung Haltern
- Geblitzt auf der A 43 bei Recklinghausen, Richtung Bochum
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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