Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten entspannt – erst recht, wenn es um eine Messung auf der A43, Recklinghausen (kurz vor Rhein-Herne-Kanal) geht. Viele Betroffene gehen davon aus, dass „der Blitzer schon stimmt“ und man ohnehin nichts machen könne. Das ist so pauschal nicht richtig: Geschwindigkeitsmessungen sind zwar häufig als standardisierte Messverfahren anerkannt, aber nur, wenn die Voraussetzungen im konkreten Fall auch tatsächlich eingehalten wurden.
Genau hier setzt eine seriöse Verteidigung an. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er lässt jeden Vorwurf konsequent durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen – denn Messfehler zeigen sich meist erst in den Akten und den technischen Unterlagen.
Zwei Wochen Frist: Was beim Einspruch wirklich zählt
Ob Sie nur einen Anhörungsbogen oder schon einen Bußgeldbescheid erhalten haben, macht einen großen Unterschied. Gegen den Bußgeldbescheid gilt eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung; wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid – er kann aber der Auftakt sein, und unbedachte Angaben können später schwer zu korrigieren sein.
Wichtig: Ein Einspruch ist kein „Geständnis“, sondern sichert erst einmal Ihre Rechte. Danach wird geprüft, ob die Messung verwertbar ist, ob die Identifizierung tragfähig ist und ob formale Anforderungen eingehalten wurden. Gerade bei Messungen wie an der A43, Recklinghausen (kurz vor Rhein-Herne-Kanal) lohnt es sich, die Sache nüchtern und fristwahrend anzugehen.
Akteneinsicht, Rohmessdaten, Unterlagen: Ohne diese Basis bleibt vieles Spekulation
Wer sich verteidigen will, braucht Akteneinsicht. Erst dann lässt sich beurteilen, ob Messprotokoll, Geräteeichung, Wartungsnachweise und die Schulungsnachweise des Messpersonals vollständig und plausibel sind. Häufig sind es nicht „große“ Fehler, sondern Lücken oder Unstimmigkeiten in der Dokumentation, die ein Verfahren ins Wanken bringen können.
Besonders relevant sind – je nach Messsystem – die Rohmessdaten und die zugehörigen Auswerteunterlagen. Ohne diese Daten bleibt oft nur die Behauptung der Behörde, die Messung sei korrekt gewesen. Dr. Bunzel lässt die Akten regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten; so können Ansatzpunkte für konkrete Einwände entstehen, statt auf Vermutungen zu setzen.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Sachverständige so wichtig sind
Auch bei anerkannten Messverfahren können Fehler passieren. Klassische Problemfelder sind eine ungünstige Aufstellung, ein unpassender Messwinkel, Reflexionen oder Abschattungen durch andere Fahrzeuge sowie Bedienfehler bei Aufbau und Auswertung. Hinzu kommen Fragen der korrekten Zuordnung des Messwerts zum richtigen Fahrzeug und der lückenlosen Dokumentation im Messprotokoll.
Ein weiterer Prüfpunkt ist die Eichung: Sie muss zum Messzeitpunkt gültig sein, und das Gerät muss innerhalb der Vorgaben betrieben worden sein. Ob das so war, steht nicht „irgendwo“, sondern ergibt sich aus den Unterlagen – und oft erst aus dem Zusammenspiel mehrerer Dokumente. Genau deshalb ist die sachverständige Kontrolle mehr als eine Formalität.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung.
- Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache erst nach rechtlicher Prüfung machen, besonders beim Anhörungsbogen.
- Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsnachweise und ggf. Rohmessdaten gehören auf den Tisch.
- Sanktionen realistisch einschätzen: Punkte oder Fahrverbot hängen von der vorgeworfenen Überschreitung und Voreintragungen ab.
- Sachverständigenprüfung einplanen: Technische Einwände lassen sich nur fundiert mit Fachprüfung begründen.
Viele Betroffene scheuen die technische Prüfung aus Kostengründen. In der Praxis übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und – falls erforderlich – auch für das sachverständige Gutachten. Dr. Maik Bunzel arbeitet regelmäßig mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen und lässt Messungen gerade dann überprüfen, wenn die Aktenlage Angriffspunkte erwarten lässt.
Wenn Sie an der Messstelle A43, Recklinghausen (kurz vor Rhein-Herne-Kanal) geblitzt wurden, sollten Sie die Fristen sichern und die Messung nicht ungeprüft akzeptieren. Dr. Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel), kann nach Akteneinsicht die Erfolgsaussichten einschätzen und den Fall durch einen Sachverständigen prüfen lassen; die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten in der Regel. Nehmen Sie dafür Kontakt zu ihm auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags, wenn es um eine Messung auf der A43, Recklinghausen (kurz vor Rhein-Herne-Kanal) geht.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.