Sie wurden auf der A 31 in Richtung Bottrop im Bereich des Rastplatzes Lüningskamp bei Dorsten gemessen. Erlaubt sind dort 120 km/h; gemessen wurde mit einem Blitzeranhänger (PoliScan FM1). Was Ihnen konkret vorgeworfen wird, ergibt sich aus dem Anhörungsbogen oder dem Bußgeldbescheid – entscheidend ist dabei nicht der rohe Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz.
Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt – und anschließend prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 31 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Rastplatz Lüningskamp, Dorsten |
| Fahrtrichtung | Bottrop |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
120 km/h auf der A 31 – Beschilderung und Toleranz
Für die Messstelle in Richtung Bottrop ist ein Tempolimit von 120 km/h maßgeblich. Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen angeordnet; solche Anordnungen können dauerhaft gelten oder auch nur zeitweise aufgestellt sein. Für das Verfahren heißt das: Es muss nachvollziehbar sein, dass die Begrenzung für die gefahrene Fahrtrichtung ordnungsgemäß und für Sie erkennbar ausgeschildert war, bevor die Messung erfolgte. Genau das lässt sich anhand der Akte überprüfen.
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert danach wird der Bewertung zugrunde gelegt – bei Werten knapp an einer Schwelle kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Da Autobahnen im Bußgeldkatalog als außerorts gelten, greifen hier die außerörtlichen Regelsätze; bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Sätze höher. Für ein Regelfahrverbot ist außerorts eine Überschreitung ab 41 km/h vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h (Pkw). Punkte im Fahreignungsregister fallen ab einer Überschreitung von 21 km/h an – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Messung mit einem Blitzeranhänger – was geprüft wird
Die Messung erfolgte hier mit einem Blitzeranhänger, in dem ein PoliScan FM1 verbaut ist. Auch bei einem solchen Gerät gilt: Die Verwertbarkeit hängt davon ab, dass die Anforderungen an den Betrieb eingehalten wurden. Zur Akte können unter anderem der Eichnachweis, die Messunterlagen und die Angaben zur Aufstellung gehören. Ein Anwalt kann diese Unterlagen anfordern und dabei auch klären, ob der Ihnen mitgeteilte Wert plausibel ist.
Ein zweiter Punkt ist die Fahrerfrage. Falls ein Messfoto vorliegt, kommt es darauf an, ob sich die Person am Steuer daraus überhaupt zuverlässig zuordnen lässt. Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten – und niemand muss Angaben machen, die ihn selbst belasten. Beim Anhörungsbogen, der noch kein Bescheid ist, sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Fristen, Fahrverbot und Verfahren aus der Ferne
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Prüfen Sie deshalb zuerst das Zustelldatum.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das greift, richtet sich nach dem Einzelfall, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Dorsten wohnen, lässt sich das Verfahren in großen Teilen aus der Ferne führen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; eine kurze Rückfrage dort lohnt sich vor dem ersten Schritt.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 31 galten 120 km/h – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Für Ihre Messung in Richtung Bottrop sind daher die außerörtlichen Regelsätze maßgeblich, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als die innerörtlichen.
Kann ich die Messung mit dem Blitzeranhänger überprüfen lassen?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid. Geprüft werden können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich zum Vorwurf Stellung nehmen?
Nein. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid; verpflichtend sind allein die Angaben zur Person. Zur Sache dürfen Sie schweigen, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Weitere Messstellen: Kreis Recklinghausen
- Geblitzt auf dem Bossendorfer Damm Höhe AS Bossendorf in Haltern am See
- Geblitzt auf der A 2 bei Kreuz Marl-Frentrop, Fahrtrichtung Oberhausen
- Geblitzt auf der A 31 bei Dorsten/Lembeck in beide Richtungen
- Geblitzt auf der A 52 bei Marl Nord in Fahrtrichtung Haltern
- Geblitzt auf der A 43 bei Recklinghausen, Richtung Bochum
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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