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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Biebelried, Fahrtrichtung Würzburg

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Geblitzt auf der A 3 bei Biebelried, Fahrtrichtung Würzburg

Sie sind auf der A 3 nahe dem Rastplatz Biebelried in Fahrtrichtung Würzburg gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Diese Seite erklärt, worauf es bei einer Messung auf der Autobahn ankommt und was sich über einen Anwalt prüfen lässt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Rastplatz Biebelried
Fahrtrichtung Würzburg
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen innerorts und außerorts. Autobahnen zählen dabei stets zum Bereich außerorts, was bei gleicher Überschreitung zu niedrigeren Regelsätzen führt als innerhalb einer Ortschaft. Bei allen anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Ortstafel.

Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Autobahnstelle gilt, ergibt sich allein aus der dort tatsächlich aufgestellten oder angezeigten Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise gelten, etwa über Wechselverkehrszeichen oder vorübergehende Anordnungen. Für ein Bußgeldverfahren bedeutet das: Es muss nachvollziehbar sein, welches Limit im Moment der Messung galt und dass es für die gefahrene Fahrtrichtung – hier Richtung Würzburg – ordnungsgemäß und erkennbar angezeigt war. Genau diese Frage der Beschilderung gehört zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht überprüfen lassen.

Wichtig ist außerdem der Toleranzabzug: Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ist erst der Wert nach diesem Abzug. Ein Blick darauf, welcher Wert im Bescheid zugrunde gelegt wurde, lohnt sich daher immer.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Häufig erreicht das erste Schreiben den Fahrzeughalter, unabhängig davon, wer gefahren ist. Beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst, also zum Vorwurf, müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst dann liegt der komplette Vorwurf offen. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, lässt sich auch bewerten, ob eine Identifizierung darauf überhaupt tragfähig ist. Ergibt die Prüfung nichts Belastbares zu Ihren Gunsten, kann ein Einspruch auch wieder zurückgenommen werden.

Der Ablauf ist damit übersichtlich: Frist wahren, Akteneinsicht nehmen, dann inhaltlich entscheiden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police vor dem ersten Schritt ist sinnvoll.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Biebelried wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen. Für Fristwahrung, Akteneinsicht und Korrespondenz ist Ihre Anwesenheit nicht erforderlich.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 3 bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre persönlichen Daten müssen Sie angeben, Angaben zum Vorwurf selbst nicht. Schweigen zur Sache ist zulässig und darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.

Gilt die Messung auf der A 3 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze dort niedriger aus als innerhalb einer Ortschaft.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Akteneinsicht auch danach noch erfolgen kann.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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