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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 21 Höhe Nettelsee, Plön, Richtung Kiel

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Geblitzt auf der A 21 Höhe Nettelsee, Plön, Richtung Kiel

Auf der A 21 Höhe Nettelsee, Plön, wurde in Fahrtrichtung Kiel mobil mit einem PoliScan Speed gemessen; zulässig waren dort 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Was steht Ihnen an Rechten zu, und welche Frist läuft gerade?

Handelt es sich um einen Anhörungsbogen, ist noch keine Entscheidung gegen Sie ergangen. Liegt ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – begründen müssen Sie ihn dabei noch nicht. Sinnvoll ist meist, zuerst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, wie Sie sich zur Sache äußern.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 21 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Höhe Nettelsee, Plön
Fahrtrichtung Kiel
Bundesland Schleswig-Holstein
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Wie sich die Folgen staffeln

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Messung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts dagegen schon ab 31 km/h.

Maßgeblich ist nicht der Wert, der zunächst gemessen wurde. Davon wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet über die Einordnung. Gerade an den Grenzen der Tabellenstufen kann das den Unterschied machen. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Da an dieser Stelle ein Tempolimit von 100 km/h angegeben ist, lohnt ein Blick auf die Beschilderung. Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen angeordnet, teils auch nur vorübergehend. Ob die für Ihre Fahrtrichtung Kiel maßgebliche Beschilderung vollständig, richtig aufgestellt und für Sie erkennbar war, lässt sich anhand der Akte prüfen.

Mobile Messung mit PoliScan Speed – was geprüft wird

Dass hier mobil gemessen wurde, bedeutet für die Verteidigung vor allem: Es kommt auf die Unterlagen zum konkreten Einsatz an. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und das schon, bevor überhaupt ein Bußgeldbescheid ergeht. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung der Messung zum Fahrer.

Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu – etwa, ob die abgebildete Person überhaupt eindeutig identifizierbar ist. Solange Sie die Akte nicht kennen, können Sie schlecht beurteilen, ob der Vorwurf trägt. Deshalb ist es in der Regel besser, sich zunächst nicht zur Sache zu erklären: Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Auch als Halter, der angeschrieben wird, müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansätze. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also war in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust. Belegt werden muss das konkret.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vorher, solange das Verfahren läuft, treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht zu versäumen. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein Anruf dort lohnt früh.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 21 bei Nettelsee erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Zählt die Stelle als innerorts oder außerorts?

Die A 21 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts, und ein Regelfahrverbot für Pkw ist erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Bringt ein Einspruch etwas, wenn ich weit von Plön entfernt wohne?

Die Entfernung spricht nicht gegen einen Einspruch: Akteneinsicht und Schriftverkehr laufen über den Anwalt, und für eine mögliche Hauptverhandlung kann ein Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen gestellt werden. Ob eine Anreise nötig wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Weitere Messstellen: Schleswig-Holstein

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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