Die Messstelle A13 zwischen AS Lübbenau und AS Freiwalde liegt – wie die Bezeichnung bereits erkennen lässt – auf der Bundesautobahn A13 und bezieht sich auf den Abschnitt zwischen den Anschlussstellen (AS) Lübbenau und AS Freiwalde. Wer hier einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, steht häufig vor der gleichen Frage: War die Messung überhaupt verwertbar, oder könnten Messfehler eine Rolle spielen? Gerade auf Autobahnabschnitten wie der A13 ist die Beweisführung zwar oft standardisiert, aber keineswegs automatisch unangreifbar. Denn auch bei vermeintlich „routinemäßigen“ Kontrollen hängt die rechtliche Tragfähigkeit am Ende davon ab, ob die Messung im konkreten Einzelfall korrekt zustande gekommen ist.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Fehleranfälligkeit technischer Messungen unterschätzt wird. Das gilt nicht nur für die Bedienung durch das Messpersonal, sondern ebenso für die Einhaltung der Vorgaben, die für ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren erforderlich sind. Bereits kleinere Abweichungen können dazu führen, dass Zweifel an der Richtigkeit der Messung entstehen. Typische Angriffspunkte liegen – ohne dass man dafür Details zur konkreten Anlage an der Messstelle A13 zwischen AS Lübbenau und AS Freiwalde kennen muss – häufig in der Dokumentation: Sind alle Unterlagen vollständig? Wurden Wartung, Eichung und Gerätestatus nachvollziehbar nachgewiesen? Sind Aufstell- und Auswertevorgaben eingehalten worden? Und: Lassen sich aus den Messdaten Auffälligkeiten erkennen, die auf eine technische oder anwendungsbezogene Unstimmigkeit hindeuten?
Entscheidend ist, dass solche Fragen nicht spekulativ beantwortet werden sollten. Messfehler lassen sich in vielen Fällen nur durch eine fachkundige, technische Prüfung belastbar nachweisen – und genau hier kommt die Arbeit von Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ins Spiel. Diese Experten analysieren Messdateien, Auswerteprotokolle und die gesamte Verfahrensdokumentation. Je nach Fall können sich Ansatzpunkte etwa aus fehlenden oder widersprüchlichen Unterlagen, aus Auffälligkeiten im Messbildmaterial oder aus Abweichungen von den Herstellervorgaben ergeben. Für Betroffene ist wichtig zu wissen: Nicht jede Messung ist automatisch unangreifbar, nur weil sie mit einem anerkannten Verfahren durchgeführt wurde. Auch standardisierte Verfahren setzen voraus, dass die Standardbedingungen eingehalten wurden – und genau diese Einhaltung ist im Streitfall zu überprüfen.
Rechtlich relevant wird das besonders dann, wenn das Verfahren in Richtung Fahrverbot, Punkte oder empfindliche Geldbußen geht. Denn je gravierender die Rechtsfolgen, desto sorgfältiger sollte geprüft werden, ob der Vorwurf tatsächlich gerichtsfest ist. Wer an der Messstelle A13 zwischen AS Lübbenau und AS Freiwalde geblitzt wurde, sollte deshalb nicht vorschnell von einer „klaren Sache“ ausgehen. In Bußgeldverfahren entscheidet häufig die Qualität der Aktenlage – und ob Verteidigung und Gutachter die richtigen Fragen stellen. Gerade die Herausgabe und Auswertung der Rohmessdaten, die Frage nach vollständigen Lebensakten bzw. Wartungsnachweisen sowie die Plausibilität der Messreihe sind Punkte, die in der Praxis immer wieder Bedeutung erlangen.
Für eine solche Verteidigung ist spezialisierte Erfahrung im Verkehrsrecht zentral. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, vertritt Betroffene bundesweit und arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren kennt er die typischen Schwachstellen, die in Mess- und Auswerteprozessen auftreten können – und ebenso die Anforderungen, die Gerichte an eine substantiierte Beanstandung stellen. In seiner Mandatsbearbeitung wird der technische Teil nicht „mitgedacht“, sondern systematisch geprüft: Dr. Bunzel lässt jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler nicht nur zu vermuten, sondern fachlich belastbar belegen zu können.
Dabei spielt für viele Betroffene auch die Kostenfrage eine wesentliche Rolle. Die Einholung einer sachverständigen Stellungnahme ist zwar ein wichtiger Baustein der Verteidigung, muss aber nicht zur finanziellen Hürde werden: In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen die Kosten für die anwaltliche Vertretung und die sachverständige Überprüfung. Das ermöglicht eine Prüfung „auf Augenhöhe“, ohne dass man sich allein aus Kostengründen mit einem möglicherweise fehlerhaften Vorwurf abfinden muss. Ob und in welchem Umfang Deckung besteht, lässt sich üblicherweise zügig klären – und ist in der Praxis häufig unproblematischer, als viele zunächst annehmen.
Wenn Sie an der Messstelle A13 zwischen AS Lübbenau und AS Freiwalde geblitzt wurden, kann eine zeitnahe Prüfung entscheidend sein, weil Fristen laufen und Unterlagen gesichert werden müssen. Nehmen Sie daher Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf und nutzen Sie am besten die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, um Ihren Bescheid und die wichtigsten Daten strukturiert zu übermitteln. So lässt sich schnell einschätzen, ob Ansatzpunkte für eine sachverständige Überprüfung bestehen und welche Verteidigungsschritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.