Sie wurden auf der A 13 zwischen AS Lübbenau und AS Freiwalde mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post erhalten. Die A 13 ist eine Autobahn und zählt im Bußgeldkatalog zu den Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften – die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Die Zeit danach lässt sich nutzen, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und zu prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 13 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | zwischen AS Lübbenau und AS Freiwalde |
| Bundesland | Brandenburg |
Tempolimit auf der Autobahn: Was gilt und was vorgeworfen wird
Auf Autobahnabschnitten ergibt sich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein, und sie können abschnittsweise wechseln. Für Ihr Verfahren ist deshalb nicht nur entscheidend, welcher Wert gemessen wurde, sondern auch, welches Limit an der konkreten Messstelle tatsächlich galt und ob es für Sie als Fahrer erkennbar ausgeschildert war.
Prüfen Sie den Bescheid oder Anhörungsbogen daher genau: Welche Geschwindigkeit wird Ihnen vorgehalten, von welchem Grenzwert geht die Behörde aus, und wie hoch ist die daraus errechnete Überschreitung? Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz abzuziehen; maßgeblich für die Rechtsfolgen ist allein der Wert nach diesem Abzug. Gerade an der Schwelle zu einer höheren Stufe des Bußgeldkatalogs kann sich das deutlich auswirken.
Ob die Beschilderung, die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Zuordnung zum Fahrer schlüssig sind, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Diese kann ein Anwalt für Sie beantragen und die übersandten Unterlagen auswerten.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt neben der Geldbuße ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Ob es bei Ihnen dazu kommt, richtet sich nach dem Wert nach Toleranzabzug und danach, dass die Strecke als Autobahn außerorts eingeordnet wird.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – es wurde also in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig verhängt –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa in einen Urlaub legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darlegung ab.
Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – umso mehr lohnt die Prüfung vorher.
Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne
Die erste Nachricht geht in der Regel an den Halter des Fahrzeugs. Halter und Fahrer müssen aber nicht dieselbe Person sein. Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen – Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, darf deswegen nicht als überführt behandelt werden; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Eine vorschnelle Erklärung dagegen kann die Beweislage zu Ihren Lasten festlegen.
Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich anhand der Aufnahme und der weiteren Unterlagen beurteilen, ob die Zuordnung zum Fahrer tragfähig ist. Vor Akteneinsicht sind dazu keine Aussagen möglich.
Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich führen. Falls Sie weiter entfernt von der Strecke wohnen, sind persönliche Termine daher nicht zwingend erforderlich – Vollmacht, Einspruch und Korrespondenz laufen über die Kanzlei. Sinnvoll ist außerdem ein Blick in Ihre Versicherungsunterlagen: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten der Verteidigung. Der Ablauf bleibt überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht beantragen, Messung und Vorwurf prüfen, dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich wurde auf der A 13 geblitzt – gelten hier die Sätze für innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, das gilt auch für die A 13 zwischen AS Lübbenau und AS Freiwalde. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerorts.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, ob ich selbst gefahren bin?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Fahrereigenschaft darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder zum Nachteil ausgelegt werden.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden, sodass die Prüfung der Akte auch danach noch erfolgen kann.
Weitere Messstellen auf der A 13 in Brandenburg
- Geblitzt auf der A 13 bei Ruhland, Richtung Dresden
- Geblitzt auf der A 13 bei Mittenwalde, Richtung Schönefeld
- Geblitzt auf der A 13 bei km 52,02 am AD Spreewald
- Geblitzt auf der A 13 bei Lübbenau in Richtung Berlin
- Geblitzt auf der A 13 bei Kittlitz (km 64,36)
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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