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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 zwischen AK Köln-Nord und AS Niehl

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Geblitzt auf der A 1 zwischen AK Köln-Nord und AS Niehl

Sie wurden auf der A 1 zwischen AK Köln-Nord und AS Niehl mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vorliegt: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, gegen einen Bußgeldbescheid läuft dagegen eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung.

Sie müssen sich zur Sache nicht äußern. Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person; wer zum Vorwurf selbst schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Sinnvoll ist es, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen – das ist bereits vor einem Bescheid möglich – und dann zu entscheiden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt zwischen AK Köln-Nord und AS Niehl
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Die A 1 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog werden Autobahnen als außerorts behandelt. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h greift. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Welcher Wert überhaupt maßgeblich ist, ergibt sich nicht aus der abgelesenen Zahl: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, erst der verbleibende Wert wird der Bewertung zugrunde gelegt. Liegt Ihr Fall knapp über einer Stufe, kann diese Rechnung den Unterschied zwischen zwei Sanktionsstufen ausmachen.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, teils dauerhaft, teils vorübergehend oder über Wechselverkehrszeichen. Welches Limit für Ihren Vorwurf herangezogen wird und ob es an der Messstelle ordnungsgemäß und nachvollziehbar angezeigt war, lässt sich seriös erst anhand der Akte beurteilen. Dazu gehören neben der Beschilderung auch die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Frage, ob der Verstoß Ihnen als Fahrer zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto vorliegt, wird auch dieses geprüft.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Fahrerfrage

Häufig geht das erste Schreiben an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Auch in dieser Rolle gilt: Niemand muss sich selbst belasten. Wer das Fahrzeug geführt hat, müssen Sie nicht mitteilen; unbedachte oder ungenaue Angaben lassen sich später nur schwer wieder einfangen. Bevor Sie etwas ausfüllen, lohnt der Blick in die Akte.

Kommt später ein Bußgeldbescheid, zählt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Ein Einspruch muss dabei nicht sofort begründet werden – die Begründung kann nachgeschoben werden, wenn die Akte ausgewertet ist. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb sollten Sie das Zustelldatum notieren und den Umschlag aufbewahren.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansätze. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust. Zum anderen darf beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden, was eine Abstimmung mit Urlaub oder Arbeit ermöglicht.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch das spricht dafür, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft prüfen zu lassen.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, aber falls Sie weiter entfernt wohnen, ist ein Verfahren mit geringem eigenen Aufwand oft möglich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 1 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid; Schweigen zum Vorwurf darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gilt die Messstelle als innerorts oder außerorts?

Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts bewertet. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei gleicher Überschreitung innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Muss ich persönlich zu einer Hauptverhandlung erscheinen?

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und viele Schritte laufen schriftlich über den Anwalt – eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.

Weitere Messstellen: Köln

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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