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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 in Fahrtrichtung Hamburg beim Elbtunnel

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Geblitzt auf der A 7 in Fahrtrichtung Hamburg beim Elbtunnel

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 7 in Fahrtrichtung Hamburg beim Elbtunnel erhalten. Ob Anhörungsbogen oder bereits Bußgeldbescheid: Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben Ihnen vorliegt und welche Frist daran hängt.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne jede Begründung. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid – hier sind nur Ihre Angaben zur Person verpflichtend, zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, auch schon vor einem Bescheid, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Elbtunnel
Fahrtrichtung Hamburg
Bundesland Hamburg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 7 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts; die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle zulässig ist, ergibt sich auf Autobahnen allein aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann aber auch nur vorübergehend gelten oder über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden.

Daraus folgt ein praktischer Prüfpunkt: Welches Limit Ihnen vorgehalten wird, muss zu der Beschilderung passen, die für Ihre Fahrtrichtung – hier Richtung Hamburg – im Zeitpunkt der Messung tatsächlich gegolten hat. Dazu gehört auch, ob die Zeichen erkennbar und in der richtigen Reihenfolge aufgestellt waren. Bewertet wird zudem nicht der rohe Anzeigewert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade an der Grenze zur nächsten Stufe des Bußgeldkatalogs kann das den Ausgang verändern.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist außerorts – und damit auch auf der A 7 – für Pkw im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.

Kommt ein Fahrverbot in Betracht, lohnt ein Blick auf die Ausgestaltung: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.

Halterpost, Fahrerfrage und der Weg aus der Ferne

Wird zunächst der Fahrzeughalter angeschrieben, bedeutet das nicht, dass damit auch der Fahrer feststeht. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch für Halter, die Post erhalten. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich im Rahmen der Akteneinsicht klären, ob es eine Zuordnung überhaupt hergibt.

Wichtig bleibt der Kalender: Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und viel läuft schriftlich über den Anwalt – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt vom Verfahrensort wohnen, sollten Sie das früh ansprechen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Stelle auf der A 7 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, also auch die A 7 in Fahrtrichtung Hamburg. Bei anderen Straßen richtet sich das nach der Ortstafel.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und niemand muss sich selbst belasten – auch nicht als angeschriebener Halter.

Ich wohne nicht in der Nähe von Hamburg – muss ich zu einem Termin anreisen?

Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Amtsgericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist deshalb nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Hamburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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