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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei km 164,1 in Hamburg

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Geblitzt auf der A 7 bei km 164,1 in Hamburg

Sie sind auf der A 7 bei Kilometer 164,1 in Hamburg gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch.

Wichtig ist deshalb zuerst der Blick auf das Datum der Zustellung. Danach lässt sich klären, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und ob die Messung belastbar ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch schon, bevor ein Bescheid ergeht. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Hamburg
Bundesland Hamburg

A 7 in Hamburg: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 7 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als außerorts. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als innerorts, und auch ein Fahrverbot ist im Regelfall erst später vorgesehen – bei Pkw außerorts ab 41 km/h Überschreitung, innerorts bereits ab 31 km/h.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Diese kann streckenbezogen festgelegt sein, sie kann aber auch nur vorübergehend gelten oder über Verkehrsbeeinflussungsanlagen wechseln. Für Ihr Verfahren ist deshalb nicht nur der gemessene Wert von Bedeutung, sondern auch die Frage, welches Limit im Zeitpunkt der Messung tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war. Das lässt sich erst nach Einsicht in die Akte beurteilen – aus dem Bescheid allein geht dazu in der Regel wenig hervor.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass von der gemessenen Geschwindigkeit eine Toleranz abgezogen wird. Maßgeblich ist allein der Wert, der danach verbleibt. Gerade an den Schwellen zu Punkten oder Fahrverbot kann das über die Einordnung des Vorwurfs entscheiden.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht das erste Schreiben an die Person, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Daraus folgt nicht automatisch, dass diese Person gefahren ist. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person – also Name, Anschrift, Geburtsdatum – verpflichtend. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das gilt auch für angeschriebene Halter. Vorschnelle, unvollständige oder aus der Erinnerung formulierte Angaben können ein Verfahren dagegen erheblich beeinflussen. Sinnvoll ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen und erst danach zu entscheiden, ob und was gesagt wird.

Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die im Rahmen der Akteneinsicht angefordert und auf die Erkennbarkeit des Fahrers hin überprüft werden können.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und wenn Sie nicht in Hamburg wohnen

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darlegung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall nötig – ausgeschlossen ist sie aber auch nicht. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 7 erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht gegen Sie verwertet werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Gilt die Stelle auf der A 7 als innerorts, weil sie in Hamburg liegt?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, in welcher Stadt sie verlaufen. Ob eine andere Straße innerorts liegt, richtet sich nach der Ortstafel.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Versäumung in Betracht.

Weitere Messstellen: Hamburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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