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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Bad Hersfeld-West, Fahrtrichtung Fulda

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Geblitzt auf der A 7 bei Bad Hersfeld-West, Fahrtrichtung Fulda

Sie sind auf der A 7 bei Bad Hersfeld-West in Fahrtrichtung Fulda in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Je nach Verfahrensstand handelt es sich um einen Anhörungsbogen oder bereits um einen Bußgeldbescheid – beides hat unterschiedliche Konsequenzen.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf inhaltlich trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bad Hersfeld-West
Fahrtrichtung Fulda
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt: Bewertung nach den Außerorts-Sätzen

Für die Einordnung des Vorwurfs spielt es eine Rolle, ob eine Überschreitung innerorts oder außerorts begangen wurde. Autobahnen – und damit auch die A 7 – gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Bewertung, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher.

Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann dieser Abzug den Unterschied machen – etwa dort, wo ab einer Überschreitung von 21 km/h Punkte im Fahreignungsregister hinzukommen. Ein Punkt ist dort vorgesehen, zwei Punkte dann, wenn der Katalog ein Regelfahrverbot vorsieht. Prüfen Sie deshalb im Bescheid, welcher Wert der Berechnung zugrunde gelegt wurde.

Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung angeordnet, teils dauerhaft, teils nur zeitweise. Für ein Verfahren ist deshalb regelmäßig von Bedeutung, welche Beschilderung dem Vorwurf zugrunde liegt und ob sie zum Tatzeitpunkt so gegolten hat, wie in der Akte angenommen wird.

Anhörungsbogen: Was Sie sagen müssen – und was nicht

Kommt der Anhörungsbogen an die Halteradresse, steht oft die Frage im Mittelpunkt, wer gefahren ist. Hier gilt eine klare Trennung: Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind verpflichtend. Angaben zur Sache sind es nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoller ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Fahrerin oder einem konkreten Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Auswertbarkeit zu diesen Punkten.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Droht nach der Einordnung ein Fahrverbot, ist der zeitliche Ablauf wichtig: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Bad Hersfeld wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die anfallenden Kosten; eine Deckungsanfrage ist vor weiteren Schritten zu empfehlen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 7 Richtung Fulda unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts bewertet, das gilt auch für die A 7. Bei anderen Straßen entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Begründung nach der Akteneinsicht nachgereicht werden kann.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer am Steuer saß?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder sonst nachteilig ausgelegt werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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