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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Kassel-Ost, Fahrtrichtung Hannover

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Geblitzt auf der A 7 bei Kassel-Ost, Fahrtrichtung Hannover

Sie sind auf der A 7 in Fahrtrichtung Hannover im Bereich Kassel-Ost gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid: Beides sind unterschiedliche Verfahrensstadien mit unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten.

Wichtig ist zunächst der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst danach lässt sich über Akteneinsicht klären, ob die Messung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen einer Prüfung standhalten.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Kassel-Ost
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn – und warum das für Ihren Fall zählt

Auf Autobahnen ergibt sich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise gelten, etwa über wechselnde Anzeigen oder befristete Anordnungen. Für ein Bußgeldverfahren ist deshalb nicht nur entscheidend, wie schnell Sie gefahren sind, sondern auch, welcher Wert an der konkreten Stelle in Ihrer Fahrtrichtung überhaupt galt und ob er ordnungsgemäß angekündigt und erkennbar war.

Bußgeldrechtlich gilt die A 7 – wie jede Autobahn – als Straße außerorts. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert der Messung, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Schwellen, an denen die nächste Stufe des Bußgeldkatalogs beginnt, kann dieser Abzug den Ausschlag geben.

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Es lohnt sich daher, den Vorwurf nicht nur auf die Geldbuße hin zu lesen, sondern auch auf die Nebenfolgen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich dagegen nicht erklären. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Häufig geht solche Post zunächst an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs, auch wenn jemand anderes gefahren ist. Voreilige Angaben lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoller ist es, zuerst zu klären, was in der Akte steht. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch die Frage dazu, ob sich daraus überhaupt eine sichere Zuordnung zur Fahrerin oder zum Fahrer ergibt.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Fahreridentifizierung. Erst auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, ob ein Einspruch tragfähige Ansatzpunkte hat oder ob es sinnvoller ist, das Verfahren zügig zu beenden.

Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, kommt es auf die Umstände an. Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine Zeit legen, in der Sie ohne Fahrzeug auskommen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist –, dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, entscheidet sich am Einzelfall und muss nachvollziehbar dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Kassel-Ost wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen, Vollmacht und Rückfragen laufen digital oder per Post, ein persönlicher Termin ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig; die Deckungsanfrage kann gleich zu Beginn gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 7 Richtung Hannover unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze dort niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil gewertet werden; sinnvoll ist es, zunächst die Akte prüfen zu lassen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich und kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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