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Geblitzt auf der A 7 bei Homberg (Efze), Fahrtrichtung Kassel

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Geblitzt auf der A 7 bei Homberg (Efze), Fahrtrichtung Kassel

Sie waren auf der A 7 in Fahrtrichtung Kassel bei Homberg (Efze) unterwegs und rechnen mit Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft damit.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn bereits zu begründen. Diese Zeit lässt sich nutzen, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und den Vorwurf im Detail zu prüfen, statt vorschnell zu zahlen oder unbedacht Angaben zur Sache zu machen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Homberg (Efze)
Fahrtrichtung Kassel
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf die Sanktion aus

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen innerorts und außerorts. Autobahnen zählen dabei stets zum Bereich außerorts, unabhängig davon, welcher Ort in der Nähe liegt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerhalb geschlossener Ortschaften. Ein Vorwurf, der auf der A 7 erhoben wird, ist deshalb anders zu beurteilen als derselbe Wert auf einer Ortsdurchfahrt.

Maßgeblich ist außerdem nicht der roh gemessene Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und erst der Wert danach bildet die Grundlage für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Schon deshalb lohnt der Blick darauf, welche Geschwindigkeit im Bescheid als vorwerfbar ausgewiesen ist und ob die Rechnung nachvollziehbar dargestellt wird.

Auf Autobahnabschnitten kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein – dauerhaft oder auch nur zeitweise. Welche Begrenzung für Ihren Fall gelten soll, ergibt sich aus dem Vorwurf und der Akte. Die Beschilderung gehört damit zu den Punkten, die im Rahmen einer Akteneinsicht überprüfbar sind.

Was in der Akte geprüft werden kann

Über einen Rechtsanwalt lässt sich Einsicht in die Verfahrensakte nehmen. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob der Vorwurf überhaupt Ihnen als Fahrer zugeordnet werden kann. Falls dem Verfahren ein Messfoto zugrunde liegt, ist zu klären, ob es eine Identifizierung tatsächlich zulässt.

Bekommen Sie als Halter Post, obwohl Sie nicht selbst gefahren sind, stellt sich die Fahrerfrage. Hier gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade weil frühe Erklärungen später schwer zu korrigieren sind, empfiehlt sich eine Prüfung vor der Antwort.

Sollten Sie weiter von der Strecke entfernt wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen digital oder per Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und damit auf Urlaub oder berufliche Termine abstimmen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob diese Möglichkeit eröffnet ist, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darlegung ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 7 Richtung Kassel geblitzt worden – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, auch wenn ein Ort wie Homberg (Efze) in der Nähe liegt. Die Regelsätze sind deshalb niedriger als bei derselben Überschreitung innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwertet werden; sinnvoll ist, den Vorwurf vorher prüfen zu lassen.

Kann ich das Verfahren auch führen, wenn ich nicht in der Nähe der A 7 wohne?

Ja, ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne bearbeiten – von der Einspruchseinlegung über die Akteneinsicht bis zur weiteren Verteidigung. Eine persönliche Anreise ist dafür regelmäßig nicht erforderlich.

Weitere Messstellen: Schwalm-Eder-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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