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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Homberg/Efze in Fahrtrichtung Kassel

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Geblitzt auf der A 7 bei Homberg/Efze in Fahrtrichtung Kassel

Sie sind auf der A 7 bei Homberg/Efze in Fahrtrichtung Kassel in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben inzwischen Post erhalten? Dann geht es jetzt um zwei Dinge: den Vorwurf richtig einzuordnen und die Frist im Blick zu behalten.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt dagegen schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht zeigt sich, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Homberg/Efze
Fahrtrichtung Kassel
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist zunächst wichtig, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt. Autobahnen wie die A 7 werden im Bußgeldkatalog durchweg als außerorts behandelt. Das wirkt sich unmittelbar aus, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher angesetzt sind als außerorts.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle gilt, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder nur zeitweise gelten, und sie können abschnittsweise unterschiedlich ausfallen. Für Ihr Verfahren ist daher entscheidend, welches Limit im Vorwurf zugrunde gelegt wird und ob die Beschilderung für den Abschnitt in Fahrtrichtung Kassel diesen Wert überhaupt stützt. Bei einer Akteneinsicht lässt sich das nachvollziehen – geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Ein weiterer Punkt wird häufig übersehen: Maßgeblich ist nicht der abgelesene Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an Grenzwerten kann das den Unterschied zwischen zwei Sanktionsstufen ausmachen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihre Rechte

Kommt die Post zuerst als Anhörungsbogen, ist das eine Aufforderung zur Stellungnahme, noch kein Bescheid. Sie müssen die Angaben zu Ihrer Person zutreffend machen. Zur Sache selbst – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell – müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Als Halter eines Fahrzeugs erhalten Sie solche Schreiben auch dann, wenn Sie selbst nicht am Steuer saßen. Eine vorschnelle Angabe kann die Beweislage verändern, ohne dass Sie die Akte kennen. Sinnvoll ist deshalb die Reihenfolge: Frist notieren, Akteneinsicht über einen Anwalt beantragen, danach über eine Stellungnahme entscheiden. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich erst dann beurteilen, ob daraus überhaupt auf eine bestimmte Person geschlossen werden kann.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das in Betracht kommt, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Homberg/Efze wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Korrespondenz und Akteneinsicht laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine Anfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich vor der Mandatierung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 7 bei Homberg/Efze als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts eingeordnet. Das gilt damit auch für den Abschnitt in Fahrtrichtung Kassel; die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person, nicht die Angaben zur Sache. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach der Akteneinsicht erfolgen kann.

Weitere Messstellen: Schwalm-Eder-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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