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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei der Abfahrt Melsungen, Fahrtrichtung Kassel

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Geblitzt auf der A 7 bei der Abfahrt Melsungen, Fahrtrichtung Kassel

Sie sind auf der A 7 in Fahrtrichtung Kassel bei der Abfahrt Melsungen gemessen worden und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt darum, welches Schreiben Ihnen vorliegt und welche Frist daran hängt. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, ein Bußgeldbescheid dagegen wird nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig, wenn Sie nichts unternehmen.

Als Autobahn wird die A 7 im Bußgeldkatalog nach den außerörtlichen Regelsätzen behandelt. Maßgeblich ist nicht der abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich beurteilen, wenn über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorwurf inhaltlich geprüft wurde.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt bei der Abfahrt Melsungen
Fahrtrichtung Kassel
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn und was daraus folgt

Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt erlaubt ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft gelten oder nur zeitweise angebracht sein, und sie können abschnittsweise wechseln. Für das Verfahren ist deshalb eine zentrale Frage, welcher Grenzwert für die Fahrtrichtung Kassel an der Stelle gelten sollte, an der Sie gemessen wurden, und ob das für Vorbeifahrende auch erkennbar war.

Bei der Akteneinsicht lässt sich unter anderem nachvollziehen, welche Beschilderung dem Vorwurf zugrunde gelegt wird, ob das Messgerät gültig geeicht war, wie die Messung zustande kam und ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann. Liegt ein Messfoto in der Akte, gehört auch dessen Auswertung dazu. Erst auf dieser Grundlage lässt sich sagen, ob der berechnete Wert und damit die angesetzte Rechtsfolge tragfähig ist.

Unabhängig davon gilt: Punkte im Fahreignungsregister entstehen bei Geschwindigkeitsverstößen ab 21 km/h Überschreitung – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig ist das erste Schreiben ein Anhörungsbogen, der an den Halter geht. Damit steht noch nichts fest. Verpflichtet sind Sie nur zu den Angaben über Ihre Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Gerade wenn mehrere Personen ein Fahrzeug nutzen oder die Zuordnung unklar ist, kann eine vorschnelle Erklärung im Anhörungsbogen die spätere Verteidigung erschweren. Sinnvoll ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden, ob und was gesagt wird.

Kommt ein Bußgeldbescheid, läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen. Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und damit auch aus der Ferne führen, falls Sie nicht in der Nähe der Messstelle wohnen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei stellen.

Fahrverbot, Probezeit und besondere Folgen

Droht ein Fahrverbot, ist nicht nur seine Dauer relevant, sondern auch der Beginn. Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Antrittszeitpunkt innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab und muss belegt vorgetragen werden.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau rechnen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war in Fahrtrichtung Kassel unterwegs – gilt für mich der innerörtliche Bußgeldkatalog?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Bei anderen Straßen entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Zählt der auf dem Bescheid genannte Wert oder ein niedrigerer?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Er entscheidet auch darüber, ob Punkte oder ein Regelfahrverbot in Betracht kommen.

Weitere Messstellen: Schwalm-Eder-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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