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Geblitzt auf der A 7 bei Guxhagen, km 320,5, Richtung Kassel

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Geblitzt auf der A 7 bei Guxhagen, km 320,5, Richtung Kassel

Auf der A 7 bei Guxhagen, km 320,5, in Fahrtrichtung Kassel wurde die Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät kontrolliert. Zulässig waren an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deswegen Post erhalten haben, geht es zunächst nur um die Frage, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt und wie er rechtlich eingeordnet wird.

Wichtig ist der Unterschied zwischen den Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, gegen einen Bußgeldbescheid dagegen kann binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden – ohne dass Sie den Einspruch sofort begründen müssen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Vorwürfe der Sache nach tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Guxhagen
Fahrtrichtung Kassel
Bundesland Hessen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn – wie der Vorwurf berechnet wird

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog zu den Strecken außerorts. Das gilt unabhängig davon, welcher Ort in Ihrem Bescheid als nächstgelegene Bezeichnung auftaucht – hier also Guxhagen. Praktisch bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze niedriger als innerorts, die Staffelung nach der Höhe der Überschreitung bleibt aber dieselbe.

Maßgeblich ist nicht der angezeigte Messwert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt. Gerade an den Schwellen der Bußgeldtabelle kann dieser Abzug den Unterschied machen – zwischen einer reinen Geldbuße, einem Punkt im Fahreignungsregister und einer Stufe, in der ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Punkte kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, auch vorübergehend. Für die Frage, welches Limit Ihnen vorgehalten wird, ist deshalb die Beschilderungslage am Tattag von Bedeutung. Ob sie vollständig und eindeutig war, lässt sich erst beurteilen, wenn die Akte vorliegt.

Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt

Bei mobilen Kontrollen wird die Anlage für den jeweiligen Einsatz aufgebaut. Damit rücken Punkte in den Blick, die sich nur aus den Unterlagen erschließen lassen: Eichung und Gültigkeitsdauer, das Messprotokoll, die Schulung der eingesetzten Person sowie die Frage, ob die Vorgaben für den Aufbau und die Verwendung des Geräts eingehalten wurden.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dazu, ob sich daraus tatsächlich eine Person zuverlässig identifizieren lässt. Sinnvoll ist es, die Akte vollständig anzufordern, bevor Sie sich zur Sache äußern.

Denn dazu sind Sie nicht verpflichtet: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Läuft das Verfahren gegen Sie als Halter, ist die Fahrerfrage ein eigener Punkt, den man nicht vorschnell beantworten sollte.

Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen die Frage, ob es überhaupt gerechtfertigt ist: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, dann wird die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa bei einem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes. Zum anderen die zeitliche Lage: Beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso mehr lohnt hier ein genauer Blick in die Akte.

Falls Sie weiter von Guxhagen entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten; eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer klärt das vorab.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Stelle bei Guxhagen als innerorts oder außerorts?

Die A 7 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Ihre Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht; Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Zählt der Wert, der im Bescheid als gemessene Geschwindigkeit steht?

Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Er entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf bei zulässigen 100 km/h fällt.

Weitere Messstellen: Schwalm-Eder-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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