Sie sind auf der A 61 bei Plaidt in Fahrtrichtung Koblenz in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben inzwischen Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben voneinander unterscheidet, welche Frist läuft und welche Punkte sich im Verfahren überprüfen lassen.
Wichtig ist zunächst die zeitliche Einordnung: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne dass Sie zugleich eine Begründung liefern müssen. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie dort machen, Angaben zur Sache nicht – wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 61 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Plaidt |
| Fahrtrichtung | Koblenz |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt: außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit
Die A 61 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung nach dem Bußgeldkatalog gelten Autobahnen durchgehend als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine Messung innerhalb einer Ortschaft, denn bei gleicher Überschreitung liegen die innerörtlichen Regelsätze höher.
Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle überhaupt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Tempolimits dauerhaft angeordnet oder auch nur vorübergehend ausgewiesen sein; maßgeblich ist stets, was zum Zeitpunkt der Fahrt in Fahrtrichtung erkennbar angezeigt war. Genau das ist ein Prüfpunkt im Verfahren: Aus den Akten lässt sich nachvollziehen, welcher Grenzwert dem Vorwurf zugrunde gelegt wurde und wie er dokumentiert ist.
Ein zweiter Punkt betrifft die Toleranz. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Toleranzwert abgezogen; erst der danach verbleibende Wert ist für die Rechtsfolgen entscheidend. Liegt Ihr Vorwurf knapp über einer Stufengrenze, kann diese Rechenfrage den Unterschied zwischen zwei Sanktionsstufen bedeuten.
Punkte, Fahrverbot und die Frage nach dem Fahrer
Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte werden es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Ausgestaltung wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ohne Führerschein der Arbeitsplatz verloren gehen würde. Solche Umstände müssen dargelegt werden, sie werden nicht von sich aus berücksichtigt.
Häufig richtet sich die Post zunächst an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Damit steht die Frage im Raum, wer gefahren ist. Hier gilt erneut: Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Falls überhaupt ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich prüfen, ob sich daraus eine Zuordnung zum Fahrer ableiten lässt.
Akteneinsicht, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Überprüfbar sind dabei unter anderem der Messvorgang, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Der praktische Ablauf ist überschaubar: erst die Zwei-Wochen-Frist sichern, dann Akteneinsicht, dann inhaltlich Stellung nehmen.
Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie nicht in der Nähe von Plaidt wohnen, spielt das für den Ablauf keine Rolle: Die Kommunikation mit Behörde und Verteidigung ist schriftlich, telefonisch und digital möglich, sodass das Verfahren vollständig aus der Ferne geführt werden kann. Sollten Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten der Verteidigung häufig; eine Anfrage vor der Mandatierung lohnt sich.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht liefern – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Wird die Messung auf der A 61 als Verstoß außerorts bewertet?
Ja. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, sodass die außerörtlichen Regelsätze gelten. Diese liegen bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer in Fahrtrichtung Koblenz gefahren ist?
Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – und damit zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Weitere Messstellen auf der A 61 in Rheinland-Pfalz
- Geblitzt auf der A 61 bei Mendig, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf der B 9 Höhe Krahnenbergbrücke in Andernach
- Geblitzt auf der A 61 bei Wehr, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf der A 61 bei Waldlaubersheim, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf der A 61 bei der Abfahrt Sinzig, Fahrtrichtung Koblenz
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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