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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 9 Höhe Krahnenbergbrücke in Andernach

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Geblitzt auf der B 9 Höhe Krahnenbergbrücke in Andernach

Sie wurden auf der B 9 Höhe Krahnenbergbrücke in Andernach gemessen und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht; schweigen Sie zum Vorwurf, darf das nicht gegen Sie verwendet werden und Sie gelten deshalb nicht als überführt. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung ist dafür nicht sofort nötig. Anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 9 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Andernach, Höhe Krahnenbergbrücke
Bundesland Rheinland-Pfalz

Bundesstraße: innerorts oder außerorts entscheidet mit

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Was sich in der Akte überprüfen lässt

Der Vorwurf steht und fällt mit der Nachvollziehbarkeit der Messung. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem, ob das eingesetzte Messgerät wirksam geeicht war, ob die Messung den Vorgaben entsprechend durchgeführt und dokumentiert wurde, ob die Beschilderung am maßgeblichen Streckenabschnitt eindeutig und rechtzeitig erkennbar war und ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann.

Falls dem Vorgang ein Messfoto beiliegt, ist auch die Identifizierbarkeit der abgebildeten Person ein Punkt, der sich bewerten lässt. Als Fahrzeughalter sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst oder Angehörige zur Sache zu belasten – erhalten Sie Halterpost, ist die Frage, wer gefahren ist, nicht ohne Weiteres von Ihnen zu beantworten.

Bedeutsam ist außerdem die Toleranz: Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen, und erst der danach verbleibende Wert ist für die Einordnung des Verstoßes maßgeblich. Liegt Ihr Fall knapp an einer Grenze, kann das über Punkte oder ein Regelfahrverbot entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Droht ein Fahrverbot, gilt: Wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Ihrem Fall überhaupt in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes im Raum steht. Das muss dargelegt und belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie nicht in der Nähe von Andernach wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen – der Kontakt läuft über Telefon, E-Mail und Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage klärt das vorab.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe für die B 9 in Andernach nur einen Anhörungsbogen bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und Schweigen zum Vorwurf darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist eingehen, eine Begründung können Sie später nachreichen – etwa nach Akteneinsicht.

Gilt die Stelle an der Krahnenbergbrücke als innerorts oder außerorts?

Das ergibt sich allein aus der Beschilderung, also daraus, ob der betroffene Abschnitt innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Da innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten, lohnt sich die Prüfung dieses Punkts in der Akte.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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