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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Friedberg, Fahrtrichtung Bad Nauheim

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Geblitzt auf der A 5 bei Friedberg, Fahrtrichtung Bad Nauheim

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 5 in Fahrtrichtung Bad Nauheim, bei Friedberg? Dann geht es zunächst um zwei Fragen: Welcher Wert wird Ihnen vorgehalten, nachdem die Messtoleranz abgezogen wurde, und in welchem Verfahrensstadium befinden Sie sich – Anhörungsbogen oder bereits Bußgeldbescheid.

Wichtig ist der Unterschied: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt dagegen ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die inhaltliche Prüfung kann anschließend anhand der Akte erfolgen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Friedberg
Fahrtrichtung Bad Nauheim
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimit und Beschilderung auf der Autobahn

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Eine Ortstafel spielt hier also keine Rolle – die Einordnung als Außerortsstraße steht bei einer Autobahn wie der A 5 fest.

Welche Höchstgeschwindigkeit an einer bestimmten Stelle gilt, ergibt sich dagegen aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Beschränkungen dauerhaft angeordnet oder nur zeitweise gültig sein, etwa durch aufgestellte Zeichen oder Anzeigen über der Fahrbahn. Für das Verfahren bedeutet das: Der vorgeworfene Verstoß setzt voraus, dass die Beschränkung an der Messstelle für Ihre Fahrtrichtung tatsächlich wirksam angeordnet und ordnungsgemäß erkennbar beschildert war. Genau das lässt sich über eine Akteneinsicht durch einen Anwalt nachvollziehen – geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertung zu dieser Prüfung.

Halterpost, Fahrerfrage und Schweigen

Häufig erreicht die Post zuerst den Fahrzeughalter, auch wenn jemand anderes gefahren ist. Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Ihre Angaben zur Person zu machen, also Name, Anschrift und Geburtsdaten. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Vorschnelle Angaben sind deshalb selten hilfreich. Sinnvoller ist es, erst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden, ob und was vorgetragen wird. Wenn Sie nicht in der Nähe der A 5 bei Friedberg wohnen, spricht das nicht gegen eine Verteidigung: Ein Bußgeldverfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden, die Kommunikation läuft schriftlich und elektronisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – eine Deckungsanfrage lohnt sich vor der Beauftragung.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz – wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte gibt es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie geworden, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin Halter, aber nicht gefahren – muss ich den Fahrer benennen?

Sie müssen im Anhörungsbogen Ihre Angaben zur Person machen, zur Sache jedoch nicht. Eine Pflicht, sich selbst oder andere zu belasten, besteht nicht; Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Gilt die A 5 bei Friedberg als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als bei einem Verstoß innerorts.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Wetteraukreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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