Sie wurden auf der A 5 bei Bad Nauheim in Fahrtrichtung Frankfurt am Main geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt um zwei Dinge: um die Frage, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, und um die Frist, die mit der Zustellung läuft.
Ordnen Sie zuerst das Schreiben ein. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie – er gibt Ihnen Gelegenheit, sich zu äußern. Liegt dagegen bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung müssen Sie dabei nicht sogleich liefern. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 5 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Bad Nauheim |
| Fahrtrichtung | Frankfurt am Main |
| Bundesland | Hessen |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit
Für die Bewertung Ihres Falls ist zunächst wichtig: Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Prüfen Sie daher, ob der Vorwurf in Ihrem Bescheid auch tatsächlich nach den außerörtlichen Sätzen berechnet wurde.
Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten können dauerhaft angeordnet oder nur zeitweise gelten, etwa durch wechselnde Anzeigen oder vorübergehend aufgestellte Zeichen. Für ein Bußgeldverfahren muss nachvollziehbar sein, welches Limit im Moment der Fahrt in Fahrtrichtung Frankfurt am Main galt und ob es für den Fahrer ordnungsgemäß erkennbar war. Genau das lässt sich anhand der Akte nachvollziehen – ohne Akteneinsicht bleibt es Spekulation.
Ebenso maßgeblich ist der Wert, mit dem gerechnet wird: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und erst der Wert danach ist entscheidend. Liegt der vorgeworfene Verstoß nahe an einer Stufe des Bußgeldkatalogs, kann dieser Abzug den Unterschied ausmachen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist dies für viele der empfindlichste Teil der Entscheidung.
Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Das ist kein Automatismus, sondern muss dargelegt werden.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.
Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne
Häufig erreicht die Post zunächst den Fahrzeughalter, auch wenn jemand anderes gefahren ist. Wichtig ist die Unterscheidung: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Voreilige Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen und können die Fahrerzuordnung erst herstellen.
Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann es zur Frage gehören, ob die abgebildete Person überhaupt Ihnen zuzuordnen ist. Auch das klärt sich erst mit Einsicht in die vollständige Akte.
Falls Sie weiter von Bad Nauheim entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Korrespondenz mit der Behörde, Akteneinsicht und Prüfung der Unterlagen erfordern keine Anreise. Und falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben: Solche Versicherungen übernehmen die Kosten häufig – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich, bevor die Einspruchsfrist abläuft.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der A 5 geblitzt worden – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze dort niedriger als innerorts.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt bei Bad Nauheim bekommen. Muss ich antworten?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden und gilt nicht als Eingeständnis.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids möglich. Er muss nicht sofort begründet werden; die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.
Weitere Messstellen: Wetteraukreis
- Geblitzt auf der A 5 bei Bad Nauheim, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 5 bei Münzenberg, Richtung Kassel (km 448,200)
- Geblitzt auf der A 5 bei Butzbach, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 5 bei Butzbach, Richtung Kassel
- Geblitzt auf der A 5 bei Friedberg, Fahrtrichtung Bad Nauheim
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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