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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg, Fahrtrichtung Passau

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Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg, Fahrtrichtung Passau

Sie haben Post erhalten, weil Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A 3 bei Würzburg in Fahrtrichtung Passau vorgeworfen wird. Damit steht zunächst nur eine Behauptung der Behörde im Raum – über die Höhe des Vorwurfs, die Zuordnung zum Fahrer und die Verwertbarkeit der Messung ist noch nichts entschieden.

Wichtig ist jetzt vor allem die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend – oder bereits vor einem Bescheid – Akteneinsicht nehmen, um zu prüfen, was der Vorwurf inhaltlich wirklich trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt bei Würzburg
Fahrtrichtung Passau
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf den Vorwurf aus

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob die Stelle als innerorts oder außerorts gilt. Auf Autobahnen ist das eindeutig: Der Bußgeldkatalog behandelt sie als außerorts. Für die A 3 in Fahrtrichtung Passau gilt daher die außerörtliche Staffelung, die bei gleicher Überschreitung niedrigere Regelsätze vorsieht als innerorts. Bei anderen Straßen richtet sich diese Einordnung dagegen nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel.

Praktisch bedeutet das auch: Ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab einer Überschreitung von 41 km/h vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen unabhängig davon ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Maßgeblich ist zudem nie der rohe Anzeigewert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Gerade an den Grenzen zwischen den Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Welche Tempovorgabe galt – und was geprüft werden kann

Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein, dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Welcher Wert Ihnen für die Fahrtrichtung Passau konkret vorgehalten wird, steht im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid – und dieser Punkt ist einer der ersten, die man mit der Akte abgleicht.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar schon vor einem Bescheid. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob Sie überhaupt als Fahrer zuzuordnen sind. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dessen Auswertung dazu. Erst wenn diese Grundlagen bekannt sind, lässt sich beurteilen, ob sich eine inhaltliche Verteidigung, eine Verständigung über die Rechtsfolgen oder die Rücknahme des Einspruchs anbietet.

Anhörungsbogen, Halterpost und Fahrverbot

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Auch Halter, die angeschrieben werden, müssen sich nicht selbst belasten – niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Steht ein Fahrverbot im Raum, gilt beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – dass der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft gewählt werden kann. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, etwa wegen eines drohenden Arbeitsplatzverlusts, hängt vom Einzelfall ab.

Wer noch in der Probezeit ist, sollte genau hinsehen: Ab 21 km/h Überschreitung liegt eine schwerwiegende Zuwiderhandlung vor. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist eine Anreise damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 3 Richtung Passau unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts bewertet. Für Ihren Vorwurf gilt daher die außerörtliche Staffelung, bei der die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als innerorts.</antwort>

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Auch als Halter müssen Sie sich nicht selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch einzulegen; eine Begründung ist dafür zunächst nicht nötig. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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