Auf der A 13 wurde bei Kilometer 60,59 in Fahrtrichtung AS Lübbenau mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert. Zugelassen sind an dieser Stelle 120 km/h. Wer hier gemessen wurde, erhält in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später einen Bußgeldbescheid.
Wichtig ist jetzt vor allem die Zeit: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Damit bleibt die Möglichkeit offen, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und die Messung inhaltlich prüfen zu lassen, statt vorschnell zu bezahlen oder unbedacht Angaben zur Sache zu machen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 13 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | AS Lübbenau |
| Fahrtrichtung | AS Lübbenau |
| Bundesland | Brandenburg |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
Tempo 120 auf der A 13 – und was der Toleranzabzug bedeutet
Die A 13 ist eine Autobahn und gilt im Bußgeldkatalog als außerorts. Das hat unmittelbar Auswirkungen auf die Einordnung Ihres Falls: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Für die A 13 bei km 60,59 in Richtung AS Lübbenau ist damit die außerörtliche Staffelung maßgeblich.
Entscheidend ist außerdem nicht der Wert, den das Gerät anzeigt, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade an den Schwellen der Bußgeldstaffel kann das den Unterschied machen – etwa dort, wo aus einem reinen Geldbußenfall ein Fall mit Punkt im Fahreignungsregister wird. Punkte gibt es ab einer Überschreitung von 21 km/h: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; solche Anordnungen können allgemein auch vorübergehend gelten oder abschnittsweise wechseln. Ob die Beschilderung im konkreten Fall so aufgestellt und erkennbar war, dass sie Ihnen zuzurechnen ist, lässt sich seriös erst anhand der Verfahrensakte beurteilen. Genau dafür ist die Akteneinsicht gedacht: Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung der Messung zum Fahrer.
Mobile Messung: Was bei der Prüfung eine Rolle spielt
Bei km 60,59 wurde mobil gemessen. Mobile Messungen setzen voraus, dass das eingesetzte Gerät gültig geeicht war und entsprechend den Vorgaben verwendet wurde. Ob das der Fall war, ergibt sich nicht aus dem Bescheid, sondern aus den Unterlagen zur Messung – etwa Eichnachweis und Messprotokoll. Diese Unterlagen werden dem Bescheid nicht beigelegt; sie müssen über Akteneinsicht angefordert werden.
Ein zweiter Punkt ist die Fahrerfrage. Der Vorwurf richtet sich gegen die Person, die das Fahrzeug geführt hat, nicht gegen den Halter. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört zur Prüfung, ob sich daraus tatsächlich eine belastbare Zuordnung ergibt. Auch hier lohnt Zurückhaltung: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Der Anhörungsbogen selbst ist noch kein Bescheid, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Steht bei Ihrer Überschreitung ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein wichtiger Aspekt: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa weil ein Arbeitsplatzverlust droht, hängt vom Einzelfall und von einer nachvollziehbaren Darstellung ab.
Wer die Probezeit noch nicht beendet hat, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie nicht in der Nähe der A 13 wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Korrespondenz, Akteneinsicht und Vertretung laufen schriftlich beziehungsweise über die Kanzlei. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer vor dem Beauftragen schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Wie viel darf ich auf der A 13 bei km 60,59 Richtung AS Lübbenau fahren?
An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 120 km/h. Maßgeblich für den Vorwurf ist die gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Gilt der Verstoß auf der A 13 als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Das ist für Sie günstiger, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher ausfallen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid; Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Weitere Messstellen auf der A 13 in Brandenburg
- Geblitzt auf der A 13 bei Ruhland, Richtung Dresden
- Geblitzt auf der A 13 bei Mittenwalde, Richtung Schönefeld
- Geblitzt auf der A 13 bei km 52,02 am AD Spreewald
- Geblitzt auf der A 13 bei Lübbenau in Richtung Berlin
- Geblitzt auf der A 13 bei Kittlitz (km 64,36)
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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