Geblitzt auf der A13 km 60,59 Richtung AS Lübbenau – Lassen Sie das Bußgeld nicht einfach stehen!

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Die Messstelle A13 km 60,59 Richtung AS Lübbenau liegt – wie die Bezeichnung bereits erkennen lässt – auf der Autobahn A13 und ist einer Fahrtrichtung zur Anschlussstelle (AS) Lübbenau zugeordnet. Mehr gibt der Ortsvermerk bewusst nicht preis: kein Hinweis auf ein konkretes Tempolimit, keinen Gerätetyp und keine baulichen Besonderheiten. Für Betroffene ist jedoch gerade diese knappe Benennung typisch: In Bußgeldbescheiden wird eine Messung häufig über Streckennummer, Kilometerangabe und Fahrtrichtung verortet. Wer an der Messstelle A13 km 60,59 Richtung AS Lübbenau erfasst wurde, sollte deshalb nicht vorschnell davon ausgehen, dass die Messung automatisch „wasserdicht“ ist.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist entscheidend, dass Geschwindigkeitsmessungen zwar standardisiert ablaufen sollen, in der Praxis aber eine Reihe von Fehlerquellen kennen. Das beginnt bei der ordnungsgemäßen Einrichtung und Bedienung eines Messsystems und reicht bis zur späteren Auswertung. Selbst bei sogenannten standardisierten Messverfahren bleibt die Frage, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Denn ein Messergebnis ist nur dann belastbar, wenn die Dokumentation vollständig ist, die Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs zweifelsfrei gelingt und die Messung innerhalb der technisch vorgesehenen Parameter stattfindet. Gerade auf Autobahnen – also auch im Umfeld einer Bezeichnung wie A13 km 60,59 Richtung AS Lübbenau – können Verkehrsfluss, Fahrzeugdichte und Überholvorgänge die Anforderungen an eine saubere Zuordnung zusätzlich erhöhen, ohne dass daraus automatisch ein Vorwurf gegen die Behörden folgt. Es bedeutet lediglich: Eine Überprüfung lohnt sich, wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert.

Typische Ansatzpunkte in Verfahren sind weniger „spektakulär“ als viele erwarten. Häufig geht es um die Frage, ob die Messreihe vollständig ist, ob Wartungs- und Eichnachweise lückenlos vorliegen, ob Bedienvorgaben eingehalten wurden oder ob die Rohmessdaten und Auswerteparameter nachvollziehbar sind. Auch die Qualität der Beweisfotos und die Frage der Fahreridentifizierung spielen eine Rolle. In der anwaltlichen Praxis zeigt sich immer wieder: Nicht jeder Einwand trägt, aber einzelne Abweichungen können genügen, um Zweifel an der Verwertbarkeit zu begründen oder zumindest die Beweisführung der Behörde zu erschweren. Genau deshalb ist es wichtig, Messungen nicht nur „nach Gefühl“, sondern technisch und aktenbasiert zu prüfen.

An dieser Stelle kommt die Arbeit von Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ins Spiel. Messfehler lassen sich nicht durch Vermutungen nachweisen, sondern durch eine fachliche Analyse der Messunterlagen, der gerätespezifischen Anforderungen und der Auswertung. Ein Sachverständigengutachten kann etwa klären, ob die Messung innerhalb der zulässigen Toleranzen liegt, ob Plausibilitätsprüfungen greifen oder ob dokumentations- bzw. verfahrensbezogene Mängel bestehen. Für Betroffene ist das der sachlichste Weg, um die eigene Verteidigung auf belastbare Grundlagen zu stellen – auch bei einer Messung an der Messstelle A13 km 60,59 Richtung AS Lübbenau.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, lässt in seiner Verteidigungspraxis jeden Fall konsequent durch einen solchen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen. Er arbeitet dabei mit dem Blick aus einer umfangreichen Verfahrenspraxis: Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren ist bekannt, dass sich die entscheidenden Details oft erst in der Akte und der technischen Bewertung zeigen. Dr. Bunzel ist über Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel erreichbar und setzt in Bußgeldverfahren auf eine strukturierte Prüfung – von der formellen Seite (Anhörung, Bescheid, Fristen) bis zur technischen Belastbarkeit des Messergebnisses. Das Ziel ist nicht „Konfrontation um jeden Preis“, sondern eine nüchterne Bewertung der Erfolgsaussichten auf Basis überprüfbarer Fakten.

Viele Betroffene zögern, weil sie Kosten befürchten. In der Praxis ist jedoch häufig eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, die die Kosten für die anwaltliche Vertretung und auch die sachverständige Überprüfung trägt. Gerade die technische Begutachtung ist der Schlüssel, um Messfehler substantiiert darzulegen – und sie ist regelmäßig der Punkt, an dem eine Rechtsschutzversicherung den Betroffenen spürbar entlastet. Wichtig ist, frühzeitig zu handeln: Fristen laufen kurz, und je eher Akteneinsicht beantragt und die Messung ausgewertet wird, desto besser lässt sich eine Verteidigungsstrategie aufbauen.

Wenn Sie an der Messstelle A13 km 60,59 Richtung AS Lübbenau geblitzt wurden, empfiehlt sich eine zeitnahe Prüfung des Bescheids und der Messgrundlagen. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; besonders unkompliziert ist die Online-Anfrage hier auf blitzer-soforthilfe.com, über die Sie die ersten Angaben übermitteln und eine Einschätzung anstoßen können.

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