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Geblitzt in der Schmellwitzer Straße Höhe HNr. 13 in Cottbus

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Geblitzt in der Schmellwitzer Straße Höhe HNr. 13 in Cottbus

Sie wurden in der Schmellwitzer Straße Höhe HNr. 13 in Cottbus gemessen und haben nun Post erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beides ist noch kein endgültiger Abschluss des Verfahrens, sondern der Beginn eines Vorgangs, in dem Sie Rechte haben.

Wichtig ist zunächst, welches Schreiben Ihnen vorliegt. Beim Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann – eine Begründung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Beim Anhörungsbogen gibt es diese Frist nicht, weil noch keine Entscheidung ergangen ist. In beiden Fällen kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen werden, um zu sehen, worauf der Vorwurf gestützt wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße Schmellwitzer Straße
Ort / Abschnitt Cottbus
Bundesland Brandenburg

Anhörungsbogen zur Messung in der Schmellwitzer Straße: Was Sie sagen müssen

Der Anhörungsbogen dient der Behörde dazu, den Vorwurf einer Person zuzuordnen. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst – wer gefahren ist, wie schnell, aus welchem Grund – müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn Sie als Halter des Fahrzeugs angeschrieben werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Gerade weil ein vorschnell ausgefülltes Formular den Vorwurf erst vollständig machen kann, ist es sinnvoll, vor einer Äußerung zu klären, was in der Akte überhaupt steht. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich etwa prüfen, ob eine Zuordnung zum Fahrer daraus tatsächlich möglich ist.

Bei der Akteneinsicht geht es neben der Fahreridentifikation um die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Dokumentation des Vorgangs und die Beschilderung an der betreffenden Stelle. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in der erhobenen Form Bestand haben kann.

Toleranz, Punkte und Fahrverbot – worauf es beim Vorwurf ankommt

Maßgeblich ist nie der zunächst angezeigte Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert entscheidet über die Einordnung im Bußgeldkatalog – und damit darüber, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder Punkte und ein Fahrverbot hinzukommen. Punkte im Fahreignungsregister sind ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen, ein Punkt im Regelfall, zwei Punkte dann, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Ob die Regelsätze für innerorts oder außerorts gelten, hängt von der Beschilderung ab, konkret von der Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist dort früher vorgesehen: bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Welche Einordnung für Ihren Fall herangezogen wurde, ergibt sich aus dem Bescheid und der Akte.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist es nicht zwangsläufig das Ende jeder Planung. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – in den zwei Jahren vor der Tat also kein rechtskräftiges Fahrverbot –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, entscheidet sich am Einzelfall.

Probezeit, Frist und Verfahren aus der Ferne

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, hat ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h besonderes Gewicht: Er zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt hier der Blick auf die Frist.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie nicht in der Nähe von Cottbus wohnen, ist eine Anreise deshalb nicht in jedem Fall nötig – ausgeschlossen ist sie aber auch nicht. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten häufig; eine Anfrage bei Ihrem Versicherer vor der Mandatierung ist schnell erledigt.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Schmellwitzer Straße erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil gewertet werden, und Sie gelten dadurch nicht als überführt.

Gilt für die Messstelle der innerörtliche oder der außerörtliche Regelsatz?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel an der betreffenden Stelle. Welche Einordnung die Behörde zugrunde gelegt hat, ergibt sich aus dem Bescheid und lässt sich anhand der Akte überprüfen.

Kann ich noch etwas tun, wenn die zwei Wochen fast abgelaufen sind?

Solange die Frist läuft, kann Einspruch eingelegt werden, ohne dass sofort eine Begründung nötig ist. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Weitere Messstellen: Cottbus

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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