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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 45 bei Aßlar (km 157,016)

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Geblitzt auf der A 45 bei Aßlar (km 157,016)

Sie wurden auf der A 45 bei Aßlar im Bereich km 157,016 gemessen und haben nun Post in der Sache – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensstadien mit unterschiedlichen Folgen: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, der Bußgeldbescheid dagegen wird nach Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig.

Wichtig ist deshalb zunächst nur eines: Prüfen Sie, welches Schreiben Sie vor sich haben und wann es zugestellt wurde. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sogleich begründen zu müssen. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 45 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Aßlar
Bundesland Hessen

Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf den Vorwurf aus

Die A 45 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog werden Autobahnen den Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften zugeordnet. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß. Ob eine andere Straße als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich dagegen nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – auf der Autobahn stellt sich diese Frage nicht.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet oder nur zeitweise gültig sein, und sie können sich abschnittsweise unterscheiden. Für die Beurteilung Ihres Falls ist deshalb nicht Ihr Eindruck von der Strecke entscheidend, sondern das, was sich aus den Unterlagen zur konkreten Messstelle ergibt: Welcher Wert wurde Ihnen vorgehalten, und lässt sich belegen, dass die dazugehörige Anordnung an dieser Stelle in dieser Form galt und ordnungsgemäß erkennbar war? Genau diese Punkte gehören zu dem, was im Rahmen der Akteneinsicht überprüft werden kann – neben der Messung selbst, der Eichung und der Zuordnung des Fahrzeugs zum Fahrer.

Beachten Sie außerdem: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Einordnung in den Bußgeldkatalog ist allein der Wert nach diesem Abzug. Schon wenige Kilometer pro Stunde können deshalb über die Stufe entscheiden, in die Ihr Vorwurf fällt.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht. Es ist ein Punkt vorgesehen; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es dazu kommt, hängt vom Wert nach Toleranzabzug ab.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist es kein Grund für vorschnelle Reaktionen. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, lässt sich nur anhand des Einzelfalls und mit entsprechenden Nachweisen beurteilen.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Kommt das Schreiben als Halterpost, geht es häufig zunächst um die Frage, wer gefahren ist. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann im Rahmen der Akteneinsicht geprüft werden, ob es eine Zuordnung überhaupt hergibt.

Falls Sie weiter entfernt von Aßlar wohnen, lässt sich das Verfahren in der Regel vollständig aus der Ferne führen: Vollmacht, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten – ein Blick in Ihre Police vor der ersten Reaktion lohnt sich.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung auf der A 45 bei Aßlar als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei einer gleich hohen Überschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung müssen Sie zunächst nicht liefern; die inhaltliche Prüfung erfolgt sinnvollerweise erst nach Akteneinsicht.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, dass ich selbst gefahren bin?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Personalien, nicht die Angaben zur Sache. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf Ihnen das nicht als Schuldeingeständnis oder Nachteil ausgelegt werden.

Weitere Messstellen auf der A 45 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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