Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 13 zwischen AS Lübbenau und AS Freiwalde

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 13 zwischen AS Lübbenau und AS Freiwalde

Sie wurden auf der A 13 zwischen AS Lübbenau und AS Freiwalde mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post erhalten. Die A 13 ist eine Autobahn und zählt im Bußgeldkatalog zu den Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften – die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Die Zeit danach lässt sich nutzen, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und zu prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 13 (Autobahn)
Ort / Abschnitt zwischen AS Lübbenau und AS Freiwalde
Bundesland Brandenburg

Tempolimit auf der Autobahn: Was gilt und was vorgeworfen wird

Auf Autobahnabschnitten ergibt sich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein, und sie können abschnittsweise wechseln. Für Ihr Verfahren ist deshalb nicht nur entscheidend, welcher Wert gemessen wurde, sondern auch, welches Limit an der konkreten Messstelle tatsächlich galt und ob es für Sie als Fahrer erkennbar ausgeschildert war.

Prüfen Sie den Bescheid oder Anhörungsbogen daher genau: Welche Geschwindigkeit wird Ihnen vorgehalten, von welchem Grenzwert geht die Behörde aus, und wie hoch ist die daraus errechnete Überschreitung? Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz abzuziehen; maßgeblich für die Rechtsfolgen ist allein der Wert nach diesem Abzug. Gerade an der Schwelle zu einer höheren Stufe des Bußgeldkatalogs kann sich das deutlich auswirken.

Ob die Beschilderung, die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Zuordnung zum Fahrer schlüssig sind, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Diese kann ein Anwalt für Sie beantragen und die übersandten Unterlagen auswerten.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt neben der Geldbuße ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Ob es bei Ihnen dazu kommt, richtet sich nach dem Wert nach Toleranzabzug und danach, dass die Strecke als Autobahn außerorts eingeordnet wird.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – es wurde also in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig verhängt –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa in einen Urlaub legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darlegung ab.

Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – umso mehr lohnt die Prüfung vorher.

Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Die erste Nachricht geht in der Regel an den Halter des Fahrzeugs. Halter und Fahrer müssen aber nicht dieselbe Person sein. Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen – Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, darf deswegen nicht als überführt behandelt werden; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Eine vorschnelle Erklärung dagegen kann die Beweislage zu Ihren Lasten festlegen.

Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich anhand der Aufnahme und der weiteren Unterlagen beurteilen, ob die Zuordnung zum Fahrer tragfähig ist. Vor Akteneinsicht sind dazu keine Aussagen möglich.

Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich führen. Falls Sie weiter entfernt von der Strecke wohnen, sind persönliche Termine daher nicht zwingend erforderlich – Vollmacht, Einspruch und Korrespondenz laufen über die Kanzlei. Sinnvoll ist außerdem ein Blick in Ihre Versicherungsunterlagen: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten der Verteidigung. Der Ablauf bleibt überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht beantragen, Messung und Vorwurf prüfen, dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 13 geblitzt – gelten hier die Sätze für innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, das gilt auch für die A 13 zwischen AS Lübbenau und AS Freiwalde. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, ob ich selbst gefahren bin?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Fahrereigenschaft darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden, sodass die Prüfung der Akte auch danach noch erfolgen kann.

Weitere Messstellen auf der A 13 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite