An der A 24 bei Kremmen wurde bei Kilometer 224,3 in Fahrtrichtung Rostock (Richtung Nordwest) die Geschwindigkeit mobil gemessen. Zulässig waren dort 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, geht es zunächst nur um einen Vorwurf, nicht um eine feststehende Tatsache.
Wichtig ist jetzt die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Beim Anhörungsbogen sind Sie nur zu Ihren Personalien verpflichtet; zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen und prüfen, was die Messung tatsächlich hergibt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 24 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Kremmen |
| Fahrtrichtung | Rostock (Richtung Nordwest) |
| Bundesland | Brandenburg |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf einer Autobahn: außerorts, aber mit klaren Stufen
Die A 24 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und auch ein Fahrverbot ist im Regelfall erst später vorgesehen – beim Pkw ab 41 km/h Überschreitung, innerorts dagegen schon ab 31 km/h.
Maßgeblich ist an dieser Stelle die Begrenzung auf 100 km/h. Auf Autobahnen wird ein Tempolimit durch Beschilderung festgelegt; das kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend gelten. Für das Verfahren heißt das: Zur Prüfung gehört nicht nur die Messung selbst, sondern auch, ob die Begrenzung für die Fahrtrichtung Rostock ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar ausgeschildert war.
Beachten Sie außerdem, dass nicht der abgelesene Wert entscheidet. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert ist der Vorwurf, an dem sich Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ausrichten. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Mobile Messung: was sich überprüfen lässt
Gemessen wurde hier mobil. Eine solche Messung wird für einen Einsatz aufgebaut und betrieben, und genau daran knüpft die Prüfung an. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – und zwar schon, bevor überhaupt ein Bußgeldbescheid vorliegt. Angesehen werden unter anderem der Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Dokumentation zum konkreten Einsatz, die Beschilderung der Begrenzung sowie die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann.
Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist zu klären, ob es eine Identifizierung tragfähig zulässt. Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, einen Fahrer zu benennen oder sich selbst zu belasten. Wer zu der Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Versäumen Sie die Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung bleibt die Ausnahme und setzt voraus, dass Sie die Frist ohne eigenes Verschulden verpasst haben. Deshalb lohnt es sich, den Bescheid sofort mit dem Zustelldatum zu sichern.
Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden – dann erhöht sich die Geldbuße; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist. Zum anderen darf beim ersten Fahrverbot, wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden.
Fahren Sie noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Falls Sie weiter entfernt von Kremmen wohnen: Vieles läuft schriftlich über den Anwalt, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer vermeidbar. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police vor der Mandatierung ist sinnvoll.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 24 bei Kremmen galten 100 km/h – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, unabhängig von der Höhe der Begrenzung. Die niedrigeren außerörtlichen Regelsätze gelten daher auch bei Tempo 100 an dieser Stelle.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei km 224,3 erhalten. Muss ich angeben, wer gefahren ist?
Nein. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person; zur Sache müssen Sie nichts erklären und sich nicht selbst belasten. Sinnvoll ist, vor einer Äußerung über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn die Messung mobil erfolgt ist?
Das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Geprüft werden unter anderem Eichnachweis, die Unterlagen zum Messeinsatz, die Beschilderung der Begrenzung in Richtung Rostock und die Zuordnung zum Fahrer; der Einspruch selbst muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eingehen, aber noch nicht begründet sein.
Weitere Messstellen auf der A 24 in Brandenburg
- Geblitzt auf der A 10 bei Birkenwerder, km 32,0, Richtung Neubrandenburg
- Geblitzt auf der A 24 bei Wittstock, km 169,0, Richtung Berlin
- Geblitzt auf der A 24 bei km 232,25 in Brandenburg, Richtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 24 bei AD Wittstock/Dosse, km 172,985, Richtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 24 bei Herzsprung in Richtung Hamburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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