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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 24 bei Wittstock, km 169,0, Richtung Berlin

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Geblitzt auf der A 24 bei Wittstock, km 169,0, Richtung Berlin

An der A 24 bei Wittstock, km 169,0 in Fahrtrichtung Berlin, wurde eine Geschwindigkeitsmessung mit einem mobilen Messgerät durchgeführt. Zulässig waren an dieser Stelle 60 km/h. Wenn Sie dort unterwegs waren und nun Post von der Bußgeldstelle erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Was steht Ihnen jetzt offen?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst dürfen Sie schweigen – und dieses Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt werden. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch möglich ist. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 24 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Wittstock
Fahrtrichtung Berlin
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Tempo 60 auf einer Autobahn – warum die Einordnung zählt

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend nach den Sätzen für außerorts bewertet. Das gilt unabhängig davon, wie niedrig das angeordnete Limit an der konkreten Stelle ist. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts – dieser Unterschied kann sich auf die Höhe der Geldbuße und auf die Frage auswirken, ob ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Bei einer Vorgabe von 60 km/h wird die Schwelle von 21 km/h Überschreitung allerdings schneller erreicht, als es auf einer Autobahn zunächst erwartbar erscheint. Ab dieser Grenze kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die betreffende Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Es lohnt sich daher, den im Bescheid genannten Vorwurf genau zu lesen: Maßgeblich ist nicht der gemessene Rohwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung und können dauerhaft oder zeitlich befristet angeordnet sein. Ob die Beschilderung im Einzelfall so ausgeführt war, dass die Begrenzung für den Verkehr erkennbar und wirksam vorgegeben war, ist ein Punkt, der sich erst anhand der Verfahrensakte beurteilen lässt.

Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt

Bei der Messung an dieser Stelle wurde ein mobiles Messgerät eingesetzt. Auch eine technisch einwandfreie Messung setzt voraus, dass die Vorgaben für Aufbau, Betrieb und Dokumentation eingehalten wurden und das Gerät zum Tatzeitpunkt über eine gültige Eichung verfügte. Ob das der Fall war, steht nicht im Bescheid – es ergibt sich aus den Unterlagen, die die Behörde zur Akte genommen hat.

Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem der Messvorgang und seine Dokumentation, die Eichung des Geräts, die Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung und die Zuordnung des Vorwurfs zur Person am Steuer. Falls ein Messfoto Teil der Akte ist, gehört auch dieses zur Prüfung. Der praktische Ablauf ist überschaubar: Frist wahren, Akte anfordern, danach inhaltlich Stellung nehmen.

Die Fahrerfrage stellt sich vor allem, wenn die Post an die Halteradresse geht. Wer nicht selbst gefahren ist, ist nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern – muss aber auch nichts Unrichtiges angeben. Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die anfallenden Kosten; das lässt sich vor dem ersten Schritt klären.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein wichtiger Aspekt. Wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig verhängt, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden – das schafft Spielraum für Urlaub oder berufliche Termine. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wofür dann eine höhere Geldbuße tritt; ob das in Betracht kommt, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Falls Sie weiter von Wittstock entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Der Schriftverkehr mit der Behörde, die Akteneinsicht und die weitere Verteidigung erfordern keine persönliche Anwesenheit vor Ort.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 61–70 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 71–75 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 76–80 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 81–85 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 86–90 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 91–100 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 101–110 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 111–120 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 121–130 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 131 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 24 Richtung Berlin unterwegs – gilt die Messung als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets nach den Sätzen für außerorts bewertet, auch bei einem niedrigen Limit wie hier 60 km/h. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit geringer aus als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten. Muss ich zugeben, dass ich gefahren bin?

Nein. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Ein Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich – sie kann nach der Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 24 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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