Auf der A 24 bei Herzsprung wird in Fahrtrichtung Hamburg mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert; zulässig sind an dieser Stelle 120 km/h. Wer hier mit einer Überschreitung erfasst wurde, erhält üblicherweise zunächst einen Anhörungsbogen und später einen Bußgeldbescheid.
Wichtig sind vor allem zwei Dinge: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, und gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – ohne den Einspruch sofort begründen zu müssen. Bevor Sie zur Sache Stellung nehmen, lohnt es sich, den Vorwurf über einen Anwalt anhand der Akte prüfen zu lassen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 24 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Herzsprung |
| Fahrtrichtung | Hamburg |
| Bundesland | Brandenburg |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
Tempo 120 auf der A 24 – und was bei einer Überschreitung gilt
Für die Einordnung des Vorwurfs zählt nicht der zunächst angezeigte Messwert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Erst dieser Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Fall fällt. Lesen Sie den Bescheid oder den Anhörungsbogen daher genau: Dort sind gemessene und vorwerfbare Geschwindigkeit regelmäßig getrennt ausgewiesen.
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als Außerortsbereich. Das wirkt sich unmittelbar aus: Die Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts dagegen bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Ein Hinweis zur Beschilderung ganz allgemein: Welches Tempolimit auf einem Autobahnabschnitt gilt, ergibt sich aus den aufgestellten oder angezeigten Verkehrszeichen, die auch vorübergehend angeordnet sein können. Ob die Beschilderung für die vorgeworfene Fahrt eindeutig, vollständig und ordnungsgemäß war, gehört deshalb zu den Punkten, die sich im Verfahren überprüfen lassen.
Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt
Bei Herzsprung wurde in Richtung Hamburg mobil gemessen. Auch eine mobile Messung ist kein unangreifbares Ergebnis, sondern ein technisch und rechtlich bewertbarer Vorgang. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – und zwar schon, bevor ein Bußgeldbescheid vorliegt. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann.
Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, spielt die Zuordnung eine wichtige Rolle. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt ebenso, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.
Fristen, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist dann nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Notieren Sie sich daher das Zustellungsdatum und handeln Sie innerhalb der Frist; begründen lässt sich der Einspruch auch später.
Droht ein Fahrverbot, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also war in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall ab.
Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise entfällt damit nicht in jedem Fall, ist aber auch nicht zwangsläufig nötig. Falls Sie weiter entfernt wohnen, kann das Verfahren in weiten Teilen aus der Ferne geführt werden. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 24 bei Herzsprung gilt Tempo 120 – zählt die Autobahn als außerorts?
Ja, Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als Außerortsbereich behandelt. Die Regelsätze sind daher bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt gelten.
Kann ich den Vorwurf prüfen lassen, ohne mich sofort zu äußern?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, schon vor einem Bußgeldbescheid; geprüft werden können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Weitere Messstellen auf der A 24 in Brandenburg
- Geblitzt auf der A 24 bei AD Wittstock/Dosse, km 172,985, Richtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 24 bei Neuruppin, Richtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 24 bei km 172,985 in Wittstock/Dosse, Richtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 24 bei Wittstock, km 169,0, Richtung Berlin
- Geblitzt auf der A 24 bei km 232,25 in Brandenburg, Richtung Hamburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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