Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 24 bei Herzsprung in Richtung Hamburg

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 24 bei Herzsprung in Richtung Hamburg

Auf der A 24 bei Herzsprung wird in Fahrtrichtung Hamburg mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert; zulässig sind an dieser Stelle 120 km/h. Wer hier mit einer Überschreitung erfasst wurde, erhält üblicherweise zunächst einen Anhörungsbogen und später einen Bußgeldbescheid.

Wichtig sind vor allem zwei Dinge: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, und gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – ohne den Einspruch sofort begründen zu müssen. Bevor Sie zur Sache Stellung nehmen, lohnt es sich, den Vorwurf über einen Anwalt anhand der Akte prüfen zu lassen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 24 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Herzsprung
Fahrtrichtung Hamburg
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der A 24 – und was bei einer Überschreitung gilt

Für die Einordnung des Vorwurfs zählt nicht der zunächst angezeigte Messwert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Erst dieser Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Fall fällt. Lesen Sie den Bescheid oder den Anhörungsbogen daher genau: Dort sind gemessene und vorwerfbare Geschwindigkeit regelmäßig getrennt ausgewiesen.

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als Außerortsbereich. Das wirkt sich unmittelbar aus: Die Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts dagegen bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Ein Hinweis zur Beschilderung ganz allgemein: Welches Tempolimit auf einem Autobahnabschnitt gilt, ergibt sich aus den aufgestellten oder angezeigten Verkehrszeichen, die auch vorübergehend angeordnet sein können. Ob die Beschilderung für die vorgeworfene Fahrt eindeutig, vollständig und ordnungsgemäß war, gehört deshalb zu den Punkten, die sich im Verfahren überprüfen lassen.

Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt

Bei Herzsprung wurde in Richtung Hamburg mobil gemessen. Auch eine mobile Messung ist kein unangreifbares Ergebnis, sondern ein technisch und rechtlich bewertbarer Vorgang. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – und zwar schon, bevor ein Bußgeldbescheid vorliegt. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann.

Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, spielt die Zuordnung eine wichtige Rolle. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt ebenso, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Fristen, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist dann nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Notieren Sie sich daher das Zustellungsdatum und handeln Sie innerhalb der Frist; begründen lässt sich der Einspruch auch später.

Droht ein Fahrverbot, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also war in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall ab.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise entfällt damit nicht in jedem Fall, ist aber auch nicht zwangsläufig nötig. Falls Sie weiter entfernt wohnen, kann das Verfahren in weiten Teilen aus der Ferne geführt werden. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 24 bei Herzsprung gilt Tempo 120 – zählt die Autobahn als außerorts?

Ja, Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als Außerortsbereich behandelt. Die Regelsätze sind daher bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt gelten.

Kann ich den Vorwurf prüfen lassen, ohne mich sofort zu äußern?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, schon vor einem Bußgeldbescheid; geprüft werden können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen auf der A 24 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite