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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Heidelberg/Schwetzingen, Fahrtrichtung Karlsruhe

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Geblitzt auf der A 5 bei Heidelberg/Schwetzingen, Fahrtrichtung Karlsruhe

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 5 in Fahrtrichtung Karlsruhe bei Heidelberg/Schwetzingen erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Fragen: Was genau liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung müssen Sie dabei nicht sofort liefern. Erst über die Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in der erhobenen Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Heidelberg/Schwetzingen
Fahrtrichtung Karlsruhe
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und das bestimmt die Einstufung

Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen innerorts und außerorts. Autobahnen zählen dabei stets zum Bereich außerorts, unabhängig davon, in welcher Gegend der Abschnitt liegt. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – auf der A 5 stellt sich diese Frage nicht.

Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit an einer konkreten Stelle gilt, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Tempolimits können dauerhaft angeordnet sein, sie können sich aber auch abschnittsweise ändern oder nur zeitweise gelten. Genau deshalb lohnt der Blick in die Akte: Zur Prüfung gehört unter anderem, welches Limit für den Messort galt, ob es ordnungsgemäß ausgeschildert war und ob die Beschilderung für Sie in Fahrtrichtung Karlsruhe erkennbar war. Ebenso lassen sich Messung, Eichung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dieses dazu.

Punkte, Fahrverbot und was sich beeinflussen lässt

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wie ein konkreter Vorwurf einzustufen ist, hängt von der gemessenen Überschreitung ab – und die steht erst dann fest, wenn die Messung selbst nicht zu beanstanden ist.

Kommt ein Fahrverbot in Betracht, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, etwa passend zum Urlaub. Zum anderen kann in Ausnahmefällen ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das greift, entscheidet der Einzelfall, beispielsweise wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, sind diese Folgen nicht ausgelöst.

Halterpost, Fahrerfrage und Verteidigung aus der Ferne

Die erste Post geht regelmäßig an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Dass Sie Halter sind, bedeutet nicht automatisch, dass Ihnen die Fahrereigenschaft nachgewiesen ist. Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen sind dagegen kaum zurückzunehmen.

Falls Sie nicht in der Nähe der A 5 wohnen, spricht nichts dagegen, das Verfahren vollständig aus der Distanz zu führen: Vollmacht, Akteneinsicht und Schriftverkehr laufen auf dem Postweg und digital. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage klären wir für Sie vorab.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe auf der A 5 Richtung Karlsruhe einen Anhörungsbogen bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Tatvorwurf, darf Ihnen das nicht nachteilig ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Eine Begründung kann später nachgereicht werden, nachdem die Akte eingesehen wurde.

Gilt die A 5 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Die für die Stelle maßgebliche zulässige Höchstgeschwindigkeit ergibt sich aus der Beschilderung, die im Rahmen der Akteneinsicht überprüft werden kann.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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