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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 62 bei Bann in Fahrtrichtung Pirmasens

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Geblitzt auf der A 62 bei Bann in Fahrtrichtung Pirmasens

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 62 bei Bann in Fahrtrichtung Pirmasens erhalten. Ob es sich um einen Anhörungsbogen oder schon um einen Bußgeldbescheid handelt, entscheidet darüber, was jetzt wichtig ist: Beim Anhörungsbogen geht es zunächst nur um die Frage, wer gefahren ist, beim Bußgeldbescheid läuft eine Frist.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Damit bleibt der Fall offen, und über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch bereits, bevor überhaupt ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 62 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bann
Fahrtrichtung Pirmasens
Bundesland Rheinland-Pfalz

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 62 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als Bereich außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze dort niedriger aus als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab einer Überschreitung von 41 km/h vorgesehen, innerorts dagegen schon ab 31 km/h. Ob eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel – auf der Autobahn stellt sich diese Frage nicht.

Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Stelle einer Autobahn zulässig ist, ergibt sich allgemein aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet oder auch nur zeitweise aufgestellt sein. Für Ihren Fall bedeutet das: Zum Vorwurf gehört nicht nur ein Messwert, sondern auch die Frage, welches Limit an der Stelle in Fahrtrichtung Pirmasens galt und ob es für Sie erkennbar angekündigt war. Das lässt sich erst anhand der Akte beurteilen, nicht anhand des Bescheids allein.

Wichtig ist außerdem, dass von der gemessenen Geschwindigkeit eine Toleranz abgezogen wird. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ist der Wert nach diesem Abzug. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das den Unterschied machen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt auch, wenn Sie als Halter des Fahrzeugs angeschrieben werden und das Fahrzeug tatsächlich eine andere Person gefahren hat.

Spontane schriftliche Erklärungen sind deshalb selten hilfreich. Sinnvoller ist, zunächst den Inhalt der Akte zu kennen. Überprüfbar sind unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zur Person am Steuer. Liegt ein Messfoto vor, ist auch dessen Verwertbarkeit für die Fahreridentifizierung ein Punkt, den man sich ansehen kann.

Versäumen Sie die Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Achten Sie daher auf das Zustellungsdatum und nicht auf das Datum im Briefkopf.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und die Entfernung zum Gericht

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer vermeidbar. Falls Sie weiter von Bann entfernt wohnen, lässt sich das frühzeitig klären. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 62 bei Bann erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis gewertet werden und nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Gilt die Stelle in Fahrtrichtung Pirmasens als innerorts oder außerorts?

Die A 62 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen den Bußgeldbescheid etwas zu unternehmen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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