Sie wurden auf der A 62 bei Quirnbach im Bereich km 201,10 vor der Henschtalbrücke gemessen und haben nun Post von der Bußgeldstelle – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Dieser Text erklärt, was die beiden Schreiben unterscheiden, welche Fristen laufen und welche Punkte in einem solchen Verfahren überprüfbar sind.
Wichtig ist zunächst nur eines: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon in diesem Moment zu begründen. Ist die Frist gesichert, lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und in Ruhe prüfen, ob der Vorwurf in dieser Höhe Bestand hat.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 62 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Quirnbach (vor Henschtalbrücke) |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
A 62 bei Quirnbach: Autobahn heißt außerorts
Die A 62 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung bedeutet das: Der Bußgeldkatalog rechnet Autobahnen den Verstößen außerhalb geschlossener Ortschaften zu. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts – für andere Straßen entscheidet dagegen die Beschilderung, also die Ortstafel, ob innerorts oder außerorts gilt.
Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle einer Autobahn zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet oder auch nur zeitweise aufgestellt sein, und sie können sich in Stufen ändern. Für Ihr Verfahren ist deshalb nicht nur der Messwert selbst von Bedeutung, sondern auch die Frage, welches Limit für den Fahrtweg vor der Messstelle gegolten hat und ob es klar und in der richtigen Reihenfolge erkennbar war. Genau das lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.
Vom gemessenen Wert wird außerdem eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Einordnung des Vorwurfs ist erst der Wert nach diesem Abzug – gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen der Bußgeldtabelle kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was gilt jetzt?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen dagegen lassen sich später kaum noch zurücknehmen.
Häufig geht die Post an die Halteranschrift, obwohl eine andere Person gefahren ist. Auch dann ist die Zuordnung zum Fahrer ein eigener Prüfpunkt des Verfahrens – ebenso wie die Messung selbst, der Eichnachweis des eingesetzten Geräts und die Beschilderung. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertung dazu.
Kommt bereits ein Bußgeldbescheid, zählt die Zweiwochenfrist ab Zustellung. Eine Begründung kann nachgereicht werden, sobald die Akte vorliegt. Falls Sie weiter von Quirnbach entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Korrespondenz und Akteneinsicht laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer Überschreitung von 21 km/h – nach Toleranzabzug – wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es bei Ihnen dazu kommt, hängt von der endgültig zugrunde gelegten Überschreitung ab.
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist zweierlei wichtig: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und die Zeit beruflich oder privat passend legen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob dieser Weg tragfähig ist, entscheidet der Einzelfall und muss belegt werden.
Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich, bevor Sie über das weitere Vorgehen entscheiden.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die Messung auf der A 62 bei Quirnbach als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Ihre Angaben zur Person müssen Sie machen. Zur Sache selbst sind Sie nicht zur Äußerung verpflichtet, und Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Was lässt sich bei einer Messung an dieser Stelle überprüfen?
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Geprüft werden unter anderem die Messung, der Eichnachweis, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz
- Geblitzt auf der A 62 bei Bann in Fahrtrichtung Pirmasens
- Geblitzt auf der A 3 bei Montabaur, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 650 bei km 1,34 in Fahrtrichtung Ludwigshafen
- Geblitzt auf der A 61 bei Wehr, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf der A 3 bei der Ausfahrt Montabaur, Fahrtrichtung Köln
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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