Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 59 bei Köln an der Kreuzung zur A1, Richtung Innenstadt

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der B 59 bei Köln an der Kreuzung zur A1, Richtung Innenstadt

An der B 59 bei Köln, an der Kreuzung zur A1, wird in Fahrtrichtung Innenstadt mit einer stationären Anlage gemessen. Vorgegeben sind dort 70 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst Post – entweder einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist der Unterschied zwischen beidem: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Erst der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang – gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und zwar zunächst ohne Begründung. Bis dahin lässt sich in Ruhe klären, was der Vorwurf tatsächlich hergibt.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 59 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Köln, an der Kreuzung zur A1
Fahrtrichtung Innenstadt
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Poliscan (3r)
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h

Tempo 70 auf der B 59 – warum der Wert nach Toleranzabzug zählt

Maßgeblich ist nie die rohe Anzeige der Messung, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt. Gerade an den Schwellen des Bußgeldkatalogs entscheidet das darüber, in welche Stufe ein Fall fällt. Bei einem Limit von 70 km/h liegen die relevanten Grenzen schnell näher, als es beim Blick auf den Tacho wirkt.

Zwei Schwellen sollten Sie kennen: Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sind zwei Punkte eingetragen, hängt das damit zusammen, dass für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen – jeweils für Pkw.

Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich nicht aus dem Tempolimit, sondern aus der Beschilderung, also aus der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und das Fahrverbot greift früher. Ein genauer Blick auf die Einordnung in Ihrem Bescheid kann sich deshalb lohnen.

Stationäre Messung: Was sich anhand der Akte prüfen lässt

Dass an dieser Stelle fest installiert gemessen wird, bedeutet nicht, dass das Ergebnis unangreifbar ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – und zwar bereits, bevor ein Bußgeldbescheid vorliegt. Geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, die gültige Eichung, die Beschilderung sowie die Frage, ob der Vorwurf dem richtigen Fahrer zugeordnet ist.

Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dessen Auswertung zu diesen Punkten. Erst wenn der gesamte Vorgang bekannt ist, lässt sich beurteilen, ob der vorgeworfene Wert trägt und ob die Einordnung des Verstoßes zutrifft.

Ein praktischer Hinweis zur Halterpost: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt auch für Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen engen dagegen den eigenen Spielraum oft unnötig ein.

Frist, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb ist das Zustelldatum der wichtigste Termin in der Akte.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist nicht in jedem Fall nötig, aber eben auch nicht immer entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Köln wohnen, ist das ein Punkt, der früh besprochen werden sollte.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gilt: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, dann fällt die Geldbuße höher aus; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust. In der Probezeit ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 70. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 71–80 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 81–85 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 86–90 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 91–95 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 96–100 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 101–110 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 111–120 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 121–130 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 131–140 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 141 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der B 59 Richtung Innenstadt geblitzt worden – wie schnell durfte ich fahren?

An dieser Messstelle gilt in Fahrtrichtung Innenstadt ein Tempolimit von 70 km/h. Entscheidend für die Höhe des Vorwurfs ist der gemessene Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie müssen sich nicht selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Lässt sich eine stationäre Messung überhaupt überprüfen?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; dabei lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.

Weitere Messstellen: Köln

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite