Auf der B 12 bei Isny im Allgäu, Höhe Dorenwaid, wird in Fahrtrichtung Isny die Geschwindigkeit mit einem Blitzeranhänger überwacht. Zulässig sind an dieser Stelle 70 km/h. Wer hier ausgelöst hat, erhält in der Regel zunächst Post – entweder einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.
Wichtig ist der Unterschied: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort begründen zu müssen. Diese Zeit lässt sich nutzen, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und den Vorwurf zu prüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 12 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Isny im Allgäu, Höhe Dorenwaid |
| Fahrtrichtung | Isny |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | PoliScan FM1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 70 km/h |
70 km/h auf der B 12 – wie sich die Überschreitung auswirkt
Maßgeblich ist nie der Wert, der auf dem Messfoto oder im Messprotokoll zuerst erscheint, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert wird der Bewertung zugrunde gelegt. Schon kleine Abweichungen können darüber entscheiden, ob Sie knapp unter oder knapp über einer Stufe der Bußgeldstaffel liegen.
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob die Stelle nach dem Bußgeldkatalog als innerorts oder außerorts zu behandeln ist, richtet sich nach der Beschilderung, also danach, ob der Messpunkt innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts. Diese Einordnung sollte im Verfahren nicht ungeprüft übernommen werden, denn sie beeinflusst die Rechtsfolgen unmittelbar.
Ein Tempolimit von 70 km/h beruht auf einer entsprechenden Beschilderung. Ob die Zeichen an der Messstelle so angeordnet und aufgestellt waren, dass sie für Vorbeifahrende eindeutig erkennbar waren, lässt sich anhand der Akte und der Dokumentation nachvollziehen.
Blitzeranhänger: Was sich an der Messung prüfen lässt
Bei einer Messung aus einem Blitzeranhänger heraus wird das Gerät für einen begrenzten Zeitraum an der Stelle abgestellt. Genau daraus ergeben sich Prüfpunkte, die bei jeder semistationären Messung eine Rolle spielen können: Aufstellung und Ausrichtung des Anhängers, die Einhaltung der Vorgaben aus der Bedienungsanleitung, die gültige Eichung des Messgeräts und eine vollständige Messreihendokumentation.
Hinzu kommt die Frage der Fahreridentifizierung. Der Bußgeldbescheid richtet sich an die Person, die gefahren ist – nicht automatisch an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu prüfen, ob sich daraus eine belastbare Zuordnung ergibt. Als Betroffener müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen; zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden und begründet für sich genommen keinen Nachweis.
Der sinnvolle Ablauf ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht beantragen, anschließend Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung bewerten. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Verteidigung gegen den Vorwurf aussichtsreich ist oder ob es eher um die Rechtsfolgen geht.
Fahrverbot, Probezeit und Bearbeitung aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, kommt es auf Ihre persönliche Situation an. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – es lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und damit in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, entscheidet sich am Einzelfall und muss nachvollziehbar dargelegt werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie nicht in der Nähe von Isny im Allgäu wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Entfernung führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Abstimmung laufen schriftlich und telefonisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 70. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 71–80 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 81–85 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 86–90 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 91–95 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 96–100 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 101–110 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 111–120 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 121–130 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 131–140 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 141 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der B 12 Richtung Isny geblitzt worden – wie schnell durfte ich fahren?
An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Wie hoch Ihre Überschreitung tatsächlich bewertet wird, ergibt sich erst nach Abzug der Messtoleranz vom gemessenen Wert.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Lässt sich eine Messung aus einem Blitzeranhänger überprüfen?
Ja. Über Akteneinsicht können unter anderem Aufstellung und Ausrichtung des Anhängers, die Eichung des Messgeräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer geprüft werden.
Weitere Messstellen: Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 96 bei Leutkirch (km 40,500)
- Geblitzt auf der A 96 bei Wangen-West in Fahrtrichtung Lindau
- Geblitzt auf der B 32 Schussenstraße in Ravensburg, Richtung Höhe Schützenstraße
- Geblitzt auf der B 32 Wangener Straße in Ravensburg, Richtung Zentrum
- Geblitzt auf der A 8 bei Pforzheim-Nord, Richtung Stuttgart
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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