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Geblitzt auf der A 96 bei Leutkirch (km 40,500)

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Geblitzt auf der A 96 bei Leutkirch (km 40,500)

Sie wurden auf der A 96 bei Leutkirch im Bereich km 40,500 gemessen und haben nun Post in der Sache – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite ordnet ein, was dieses Schreiben bedeutet und welche Schritte Ihnen offenstehen.

Wichtig ist zunächst nur zweierlei: Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, und eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Angaben zur Sache sind freiwillig – über einen Anwalt lässt sich zunächst die Akte einsehen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 96 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Leutkirch
Bundesland Baden-Württemberg

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Die A 96 ist eine Bundesautobahn. Für den Bußgeldkatalog bedeutet das: Der Verstoß wird nach den Sätzen für außerorts bewertet. Bei gleicher Überschreitung fallen diese niedriger aus als innerorts, und auch ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen – bei Pkw ab 41 km/h, innerorts dagegen bereits ab 31 km/h.

Maßgeblich ist nie der roh abgelesene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen; erst der verbleibende Wert entscheidet über die Einstufung. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Punkte im Fahreignungsregister sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot gilt.

Welches Tempo an einer bestimmten Stelle gilt, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten können dort auch nur vorübergehend angeordnet sein. Ob die Beschilderung für den vorgeworfenen Zeitpunkt so galt und ordnungsgemäß erkennbar war, ist deshalb einer der Punkte, die sich anhand der Akte überprüfen lassen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind allein die Angaben zur Person – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden.

Das gilt auch, wenn das Schreiben an Sie als Halter gerichtet ist: Niemand muss sich selbst belasten. Ob und in welchem Umfang eine Äußerung sinnvoll ist, lässt sich seriös erst beurteilen, wenn der Akteninhalt bekannt ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört die Frage, ob sich daraus eine tragfähige Zuordnung zum Fahrer ergibt, zu den Prüfpunkten – ebenso wie Messung, Eichung und Beschilderung.

Fristen, Entfernung und besondere Konstellationen

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – verlassen sollte man sich darauf nicht. Der Ablauf ist daher schlicht: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich prüfen und begründen.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt von Leutkirch wohnen, ist eine Anreise also nicht zwingend – ausgeschlossen ist sie aber ebenfalls nicht.

Steht ein Fahrverbot im Raum und ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; das hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung auf der A 96 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dadurch niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Leutkirch erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.

Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Leutkirch zu fahren?

Vieles läuft schriftlich über den Anwalt, und das Gericht kann Sie auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, lässt sich aber auch nicht generell ausschließen.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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