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Geblitzt in Rostock, Lübecker Straße – stationäre Messanlage

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Geblitzt in Rostock, Lübecker Straße – stationäre Messanlage

An der Lübecker Straße in Rostock steht eine stationäre Messanlage. Wenn Sie dort erfasst wurden, erhalten Sie in der Regel zunächst Post – entweder einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensschritte mit unterschiedlichen Folgen.

Wichtig ist jetzt vor allem, nichts zu unterschreiben, was Sie nicht unterschreiben müssen, und die Fristen im Blick zu behalten. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor überhaupt ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße Lübecker Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Rostock
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Stationäre Anlage in der Lübecker Straße: Was der Vorwurf bedeutet

Dass eine Messanlage fest installiert ist, heißt nicht, dass ihr Ergebnis ohne Weiteres feststeht. Jede Messung ist ein technischer Vorgang, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Von dem angezeigten Wert wird zunächst eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist für die weitere Bewertung maßgeblich. Schon das kann über die Einordnung des Vorwurfs entscheiden.

Bei Akteneinsicht lassen sich unter anderem folgende Punkte überprüfen:

  • ob die Messung technisch korrekt zustande gekommen ist,
  • ob eine gültige Eichung vorlag,
  • wie die Beschilderung an der Stelle ausgestaltet war,
  • ob die Zuordnung zum Fahrer tatsächlich trägt.

Ob eine Straße im Sinne des Bußgeldkatalogs als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Dabei gilt eine klare Trennung: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache, also dazu, wer gefahren ist oder wie es zu dem Vorwurf kam, sind freiwillig. Wer dazu schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden.

Das gilt auch, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Gerade voreilige handschriftliche Ergänzungen auf dem Formular schaffen in der Praxis häufig erst die Grundlage, auf die sich die Behörde später stützt. Sinnvoller ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen – dazu gehört, falls vorhanden, auch das Messfoto nebst zugehöriger Dokumentation.

Falls Sie nicht in Rostock oder in der Nähe wohnen, bedeutet das nicht automatisch Anreisen und Termine: Der Schriftverkehr mit Behörde und Gericht lässt sich weitgehend über den Anwalt führen. Kommt es nach einem Einspruch zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht, kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbunden werden. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall entbehrlich, aber auch nicht zwangsläufig erforderlich.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit im Blick behalten

Ab 21 km/h Überschreitung – gemeint ist der Wert nach Toleranzabzug – kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob ein Fahrverbot im Raum steht, hängt von der Höhe der Überschreitung und davon ab, wie die Stelle nach der Beschilderung einzuordnen ist.

Steht ein Fahrverbot im Raum, lohnt ein Blick auf zwei Punkte: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festgelegt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet sich am Einzelfall.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso wichtiger ist es, die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung nicht verstreichen zu lassen: Danach wird der Bescheid rechtskräftig, und eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde an der Anlage in der Lübecker Straße erfasst – muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden und ersetzt keinen Nachweis.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn der Blitzer fest installiert ist?

Eine feste Anlage liefert kein automatisch unangreifbares Ergebnis. Über Akteneinsicht lassen sich Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen – das ist unabhängig davon, ob stationär oder anders gemessen wurde.

Muss ich nach Rostock reisen, wenn es zur Verhandlung kommt?

Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen. Kommt es nach einem Einspruch zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das aber nicht.

Weitere Messstellen: Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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