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Messstellen im Fokus

Geblitzt an der Ampel auf der L 3121 in Rodgau

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Geblitzt an der Ampel auf der L 3121 in Rodgau

Sie wurden auf der L 3121 in Rodgau an einer stationären Anlage geblitzt und haben Post bekommen? Dann geht es jetzt um zwei Dinge: Welche Frist läuft gerade, und welche Angaben müssen Sie überhaupt machen? Beides lässt sich klären, bevor Sie irgendetwas unterschreiben oder zurücksenden.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung ist dafür zunächst nicht nötig. Liegt erst ein Anhörungsbogen vor, handelt es sich noch nicht um einen Bescheid: Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf Ihnen nicht als Nachteil ausgelegt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße L 3121 (Landesstraße)
Ort / Abschnitt Rodgau
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Hessen

Stationäre Anlage an der L 3121: Was geprüft werden kann

An der Messstelle auf der L 3121 in Rodgau steht eine stationäre Anlage. Für die Verteidigung bedeutet das: Der Vorwurf stützt sich auf technische Aufzeichnungen und auf die Situation vor Ort – und genau das lässt sich überprüfen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar bereits bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist.

Geprüft werden dabei unter anderem:

  • die Messung selbst und die zugehörigen Unterlagen,
  • die gültige Eichung des eingesetzten Geräts,
  • die Beschilderung, die für die Stelle maßgeblich ist,
  • die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person am Steuer.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung dazu. Erst wenn der Akteninhalt bekannt ist, lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt oder ob sich Ansatzpunkte ergeben.

Geschwindigkeit: Toleranz, Punkte und mögliches Fahrverbot

Wird Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, ist nicht der rohe Messwert maßgeblich. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Toleranz abgezogen; erst der verbleibende Wert ist Grundlage der Bewertung. Ob für die Stelle die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich bei Landesstraßen nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; ist für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Ein Fahrverbot ist innerorts im Regelfall früher vorgesehen als außerorts – beim Pkw ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts Überschreitung. Diese Schwellen zeigen, warum sich schon ein kleiner Unterschied beim maßgeblichen Wert oder bei der Einordnung der Stelle deutlich auswirken kann.

Wenn ein Fahrverbot im Raum steht und Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also ohne rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat – darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festgelegt werden.

Probezeit, Fristen und Ablauf von außerhalb

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade deshalb lohnt es sich, den Vorwurf vor Ablauf der Einspruchsfrist prüfen zu lassen.

Verstreicht die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Notieren Sie deshalb das Zustelldatum.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht generell entbehrlich. Falls Sie weiter von Rodgau entfernt wohnen, lässt sich das Verfahren weitgehend aus der Ferne führen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messstelle auf der L 3121 bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumnis in Betracht.

Gelten an dieser Stelle in Rodgau die innerörtlichen Sätze?

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung, also der Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist früher vorgesehen – die Einordnung gehört deshalb zu den Punkten, die sich über die Akteneinsicht klären lassen.

Weitere Messstellen: Landkreis Offenbach

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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