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Geblitzt am Ampelblitzer Konrad-Adenauer-Straße (B464) in Reutlingen

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Geblitzt am Ampelblitzer Konrad-Adenauer-Straße (B464) in Reutlingen

An der Konrad-Adenauer-Straße (B464) in Reutlingen befindet sich eine stationäre Überwachungsanlage an einer Ampel. Wenn Sie dort erfasst wurden, erreicht Sie in der Regel zunächst ein Anhörungsbogen, später gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem der Kalender: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Damit halten Sie sich die Möglichkeit offen, die Vorwürfe über Akteneinsicht in Ruhe prüfen zu lassen, bevor Sie sich inhaltlich äußern.

Die Messstelle im Überblick

Straße Konrad-Adenauer-Straße (B464) (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Reutlingen
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Baden-Württemberg

Stationäre Anlage an der Ampel – was das für Ihr Verfahren bedeutet

Eine fest installierte Anlage arbeitet nicht fehlerfrei, nur weil sie dauerhaft an derselben Stelle steht. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon bevor überhaupt ein Bußgeldbescheid vorliegt. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung vor Ort und die Frage, ob Sie überhaupt als fahrende Person zugeordnet werden können.

Welcher Vorwurf konkret im Raum steht, ergibt sich aus Ihrem Schreiben. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die eingesehen und bewertet werden können. Wird Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, ist nicht der zunächst gemessene Wert maßgeblich: Davon wird eine Toleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert entscheidet über die Einstufung. Ob die Stelle dabei als innerorts oder außerorts zählt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – und innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich dagegen nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Das gilt auch, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Gerade weil eine unbedachte handschriftliche Bemerkung auf dem Rückläufer später Teil der Akte ist, lohnt es sich, erst die Unterlagen anzusehen und dann zu entscheiden, ob und was gesagt wird.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Bei Geschwindigkeitsverstößen sieht das Register ab 21 km/h Überschreitung einen Punkt vor, zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Für Pkw ist ein Fahrverbot innerorts regelmäßig ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also ohne rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kommt ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße in Betracht, etwa wenn der Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet wäre; das hängt vom Einzelfall ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Falls Sie nicht in der Nähe von Reutlingen wohnen: Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen, vieles lässt sich jedoch schriftlich über den Anwalt regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe Post wegen der Konrad-Adenauer-Straße in Reutlingen bekommen – muss ich antworten?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Kann die Messung einer fest installierten Anlage überprüft werden?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bußgeldbescheid; geprüft werden können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch einzulegen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden; nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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