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Geblitzt auf der L 77a in Rastatt – stationäre Messanlage

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Geblitzt auf der L 77a in Rastatt – stationäre Messanlage

Sie wurden auf der L 77a in Rastatt von einer stationären Anlage erfasst und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung und erfordern unterschiedliche Reaktionen.

Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, welches Schreiben Ihnen vorliegt und wann es zugestellt wurde. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Angaben zur Sache sind freiwillig – verpflichtend sind nur Ihre Personalien.

Die Messstelle im Überblick

Straße L 77a (Landesstraße)
Ort / Abschnitt Rastatt
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Baden-Württemberg

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was gerade vorliegt

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Er gibt Ihnen die Gelegenheit, sich zu äußern – ein Zwang dazu besteht nicht. Pflicht sind lediglich die Angaben zur Person. Zur Sache selbst dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt werden. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und nach der Fahrerin oder dem Fahrer gefragt wird.

Anders beim Bußgeldbescheid: Hier läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden verstrichen ist. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf das Zustellungsdatum, bevor inhaltliche Überlegungen beginnen.

Der Einspruch selbst ist zunächst eine reine Fristwahrung. Die Argumente können nachgereicht werden, sobald der Akteninhalt bekannt ist.

Was sich an einer stationären Messstelle überprüfen lässt

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – und zwar bereits, bevor überhaupt ein Bescheid ergangen ist. Erst damit wird sichtbar, worauf der Vorwurf gestützt wird. Geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung der eingesetzten Technik, die Beschilderung vor Ort sowie die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf überhaupt zweifelsfrei der Fahrerin oder dem Fahrer zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu.

Bei Geschwindigkeitsvorwürfen ist außerdem die Messtoleranz zu beachten: Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen, und erst der verbleibende Wert ist für die Einstufung maßgeblich. Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts behandelt wird, richtet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel. Diese Einordnung hat spürbare Folgen, denn innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Katalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig verhängt, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden – das schafft Spielraum für Urlaub oder berufliche Termine. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, eine Anreise ist damit aber nicht in jedem Fall entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur L 77a in Rastatt bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Kann ich erfahren, worauf der Vorwurf an dieser Stelle gestützt wird?

Ja, über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid. Dabei lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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