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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 103 in Rostock, Richtung Stadtautobahn

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Geblitzt auf der B 103 in Rostock, Richtung Stadtautobahn

An der B 103 in Rostock, Fahrtrichtung Stadtautobahn, wird die Geschwindigkeit mit einer stationären Anlage überwacht. Zugelassen sind an dieser Stelle 60 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält später Post – zunächst häufig einen Anhörungsbogen, in anderen Fällen direkt einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem, die Fristen im Blick zu behalten und nicht vorschnell zur Sache Stellung zu nehmen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 103 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Rostock
Fahrtrichtung Stadtautobahn
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät PoliScan Speed (3R)
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Tempo 60 auf der B 103 – warum die Einordnung über die Höhe der Folgen entscheidet

Maßgeblich ist nicht der Wert, den die Anlage anzeigt, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt. Genau dieser Wert entscheidet, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt.

Hinzu kommt eine zweite Einordnung: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Ob eine Bundesstraße als innerorts oder außerorts gilt, hängt nicht vom Tempolimit ab, sondern allein von der Beschilderung – konkret davon, ob die Stelle hinter der Ortstafel liegt. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt; für eine Bundesstraße gilt das gerade nicht automatisch, auch wenn der Abschnitt als Stadtautobahn bezeichnet wird. Diese Einordnung sollten Sie daher nicht ungeprüft übernehmen, wenn sie sich auf die Rechtsfolgen auswirkt.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt zur Geldbuße ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Deshalb kann es sich lohnen, auch um wenige Kilometer pro Stunde zu streiten, wenn der Wert nahe an einer Stufengrenze liegt.

Stationäre Messung: was sich überprüfen lässt

Dass eine Anlage fest installiert ist, bedeutet nicht, dass das Ergebnis unangreifbar ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem der Messvorgang selbst, die gültige Eichung, die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, und die Frage, ob die Person am Steuer tatsächlich zuverlässig zugeordnet werden kann.

Falls ein Messfoto in der Akte liegt, lässt sich auch beurteilen, ob daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung folgt. Erhalten Sie als Fahrzeughalter Post, obwohl Sie nicht selbst gefahren sind, ist ein überlegtes Vorgehen sinnvoll: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Ihre Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, sind zwei Punkte praktisch relevant. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei einem konkret drohenden Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls und muss begründet vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Rostock wohnen, ist das kein Hindernis: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen können digital übermittelt werden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – die Deckungsanfrage können wir für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 61–70 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 71–75 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 76–80 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 81–85 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 86–90 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 91–100 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 101–110 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 111–120 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 121–130 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 131 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die B 103 in Rostock als innerorts oder als außerorts?

Das richtet sich ausschließlich nach der Beschilderung, also danach, ob die Messstelle hinter der Ortstafel liegt. Vom Tempolimit von 60 km/h lässt sich das nicht ableiten, und anders als bei Autobahnen gilt für eine Bundesstraße keine pauschale Einordnung als außerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Schweigen darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Bringt ein Einspruch bei einer fest installierten Anlage überhaupt etwas?

Auch stationäre Messungen sind überprüfbar. Nach Akteneinsicht lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer bewerten – der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich und muss zunächst nicht begründet werden.

Weitere Messstellen: Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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